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05.06.2012, 14:48 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren

Das schlechte Gewissen kann ich dir nicht nehmen (ist aber gut, dass du es hast -es schützt vor Wiederholungen ;o) ).

Bei Rotlichtverstößen -wenn es denn einer war- würdest du geblitzt, oder angehalten.
Denn da es sich um ein Punktevergehen handelt, ist es wichtig, den Fahrer zu ermitteln. WENN also ein Beamter solch eine Ampel überwacht, weil er auf Rotlichtsünder lauert, wir er auch motorisiert sein.
Und glaube mir: Der hätte dich dann auch angehalten! ;o)

Fast würde ich also Entwarnung pfeifen, WENN nicht ein selbsternannter Ordnungshüter diesen Vorfall gesehen und zur Anzeige gebracht haben könnte.
Doch auch das wäre schnurz, wenn er nur das Kennzeichen, die Automarke und den -typen wüsste. DIR muss man beweisen können, dass DU gefahren bist.

Ich würde mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,8% davon ausgehen, dass da nichts folgt und hoffe, dass dir das Erlebnis als Mahnung in Erinnerung bleibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Sofort Vollbremsung durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Einmündungen

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte