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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2012, 19:02 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?
Ich meine, könntest du anhand des angegebenen "Tatortes" deine Unschuld nachträglich belegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
19.06.2012, 21:20 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

"Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?"

Das sollte auf jedenfall da sein, sonst hätte man ja mit jedem Einspruch Erfolg, da sonst ja Aussage gegen Aussage stünde und dann die Unschuldsvermutung greifen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Flussläufen

In Moorgebieten

An Seen