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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d2k12
10.07.2012, 20:58 Uhr

"Anlieger frei" - Nur als Anlieger dieser Straße oder des Wohngebietes?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne in einer Straße (Straße B), die selbst keine Anlieger-Straße ist, aber von einer abzweigt, an dessen Anfang "Anlieger frei" steht (Straße A). Diese als "Anlieger frei" gekennzeichnete Straße (Straße A) ist von Norden und Süden zu erreichen. Nur im Süden ist sie mit "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; Anlieger frei" beschildert. In der Mitte dieser Straße (Straße A) zweigt nun die Straße ab, in der ich wohne (Straße B). Bin ich trotzdem Anlieger, auch wenn ich nicht direkt in dieser Straße (A) sondern nur in dem Wohngebiet (Straße B) wohne, oder muss auch ich - wenn ich aus Richtung Süden komme - zum Nordanfang der "Anlieger frei"-Straße (A) fahren? - da dort die Einfahrt für alle Fahrzeuge erlaubt ist....

Vielen Dank für eure Antworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Regel "rechts vor links" beachten

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen