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Linchen
22.09.2012, 01:04 Uhr
Geblitzt in probezeit
Hallo,
Ich wurde heute abend auf dem weg nach Hamburg 2x geblitzt.
Das erste mal mit ca. 160 km/h , 120 km/h war erlaubt.
Das zweite mal mit ca 80 km/h am Ortseingang wo 50 km/h erlaubt sind.
-Bußgeld
-aufbauseminar
-Punkte
Das alles am Sanktionen ist mir klar.
Aber wie sieht es aus mit Fahrverbot?
Bitte schnell helfen, schonmal danke im voraus..
Gerry3107
22.09.2012, 09:46 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
Von mir aus : "Ja - unbedingt " !!!
Wie kann man in der Probezeit ( nicht nur dann ), sich gleich zwei solche Verstöße einfangen ? Ist für mich ehrlich gesagt, nicht nachvollziehbar.
Solek
22.09.2012, 22:05 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
Gibt hier ein schönes Tool, dass man auch trotz, wie von Gerry angedeutet, fehlender Umsicht bedienen können sollte:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
Bei dir sieht das ganze so aus:
1. 160km/h: Die von dir angesprochenen Konsequenzen
2. 80km/h: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.
Aber: Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Entscheidung einen weiteren Tempoverstoß von mindestens 26 km/h begeht, wird gegen ihn wegen "beharrlicher Verletzung der Pflichten" in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (§ 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung).
Linchen
08.10.2012, 21:01 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
aber solange der erste blitzer per post nciht eingegangen ist, ist er nciht rechtskräftig oder?
das heisst ein fall von beharrlichkeit liegt nicht vor oder?
Peg
09.10.2012, 07:34 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
Fast richtig.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Denn der Bußgeldbescheid wird nach 14 Tagen Rechtskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
Beharrlichkeit kann dir in diesem Fall also nicht vorgeworfen werden.
Linchen
16.10.2012, 20:26 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
Das heisst ich muss für beide Blitzer unabhängig Bussgeld zahlen, Punkte kassieren und zum Aufbauseminar.
Aber fahrverbot gibts nicht?
Peg
17.10.2012, 07:48 Uhr
zu: Geblitzt in probezeit
Wegen der Wiederholung (der 2x 26 km/h-Regelung) auf keinen Fall, aus den oben angeführten Gründen.
Wegen der Geschwindigkeiten bist du 2x hart vorbei gerutscht.
Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, bei einer Überschreitung die innerorts bei ab 31 und außerorts bei ab 41 km/h über erlaubt liegt.
Siehe es als Schuss vor den Bug an und verhalte dich entsprechend, dann schaffst du den Rest der Probezeit (die sich auf 4 Jahre verlängerte!) auch.
Der Hinweis auf die verlängerte Probezeit kommt bestimmt.
Wird aber zeitversetzt zu den Knöllchen ins Haus geflattert kommen, da dafür eine andere Behörde zuständig ist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden
Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
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