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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pakko84
02.10.2012, 17:26 Uhr

Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich Baustellen, durch welche eine zweispurige Fahrbahn einspurig wird. Mir ist klar, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass sich die Autofahrer erst kurz vor der Baustelle einfädeln sollen. Aber ist es auch vorgesehen auch aktiv von der weitergehenden Spur auf die "Baustellenspur" zu wechseln, wenn diese kaum genutzt wird?

Hintergrund: Bei uns gibt es eine Baustelle und nahezu keiner nutzt die nicht weitergehende Spur. Stattdessen bildet sich auf der weiterführenden Spur ein unendlicher Stau. Darf und soll ich nun wenn ich von der "Baustellenspur" komme und sehe, dass die andere Spur nicht genutzt wird, auf diese wechseln und bis zur Baustelle und am Stau vorbeifahren?

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02.10.2012, 17:33 Uhr

zu: Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Wer überholt, der darf den Überholten nicht behindern. Da das in so einer Situation unvermeidbarr ist, ist m.E. auch das Überholen verboten. Durch unnötige Spurwechsel wird der Verkehrsfluss zudem gebremst und es stauen sich dadurch noch mehr Fahrzeuge.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- blaue Pkw

- rote Pkw

- grüne Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren