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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rb23
04.03.2013, 12:02 Uhr

Fahrstreifenwahl auf Kraftfahrstraße innerorts

Hallo,

in unserer Stadt gibt es eine Kraftfahrstraße, die von Nord nach Süd durch die gesamte Stadt führt. Für die einzelnen Stadtteile gibt es jeweils Auf- und Abfahrten auf der rechten Seite. Die StVO § 7 (3) sagt: "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."
Meine Frage ist nun: Heißt das, dass auf dieser Kraftfahrstraße rechts überholt werden dürfte (habe ich noch nie gemacht/beobachtet, es würde auch sehr wahrscheinlich zu Unfällen führen) oder darf nicht überholt werden, weil es als autobahnähnliche Straße gilt (bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen, ...).

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05.03.2013, 19:21 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl auf Kraftfahrstraße innerorts

Danke für die Antwort, die ich auch so erwartet hätte. Interessant, dass ein Verkehrspolizist, den ich das letztens gefragt habe, anderer Meinung war. Wenn ich das nächste Mal einen Polizeiwagen dort sehe, werde ich mal rechts überholen. Mal sehen ob ich angehalten werde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
08.03.2013, 11:55 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl auf Kraftfahrstraße innerorts

@retisch.theo
"Sobald ich die geschlossene Ortschaft auf der Kraftfahrstraße am Zeichen 311 verlasse (hier gilt dann § 7 (3) nicht mehr), wechsle ich vorschriftsmäßig auf den rechten Fahrstreifen und halte das Rechtsfahrgebot ein."

Und wieso nicht vorher? Das man links fahren darf heißt nicht, dass man es muss und dadurch andere unnötig behindern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
10.04.2013, 21:15 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl auf Kraftfahrstraße innerorts

Hallo retisch.theo,

also wenn ich Deine Statements so lese...

Nur weil es erlaubt ist, links zu fahren muss man es nicht beharrlich tun. Und wenn rechts viel Verkehr ist und Du fährst links die erlaubte Geschwindigkeit, dann kommt der hinter Dir nicht vorbei und das nennt man andere behindern und das kann sogar als Nötigung ausgelegt werden. Dabei ist es völlig egal, ob der hinter Dir schneller als erlaubt fahren möchte.

Dir macht es aber sichtlich Spaß, anderen die Verkehrsregeln aufzudrängen bzw. sie über ihre Unwissenheit bezüglich des erlaubten Rechtsüberholens bloszustellen.

Über ein solch kindisches Verhalten kann ich nur sagen: Geh wieder zurück in den Kindergarten und stapel Bauklötze!

Jetzt noch was zur Ausgangsfrage:
Wenn die Kraftfahrstraße innerorts ist müssen da auch Ortsschilder stehen. Dann aber gelten 50 km/h, wenn keine höhere Geschwindigkeit ausgeschildert ist.


Grüße,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
12.04.2013, 17:37 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl auf Kraftfahrstraße innerorts

"Und wenn rechts viel Verkehr ist und Du fährst links die erlaubte Geschwindigkeit, dann kommt der hinter Dir nicht vorbei und das nennt man andere behindern und das kann sogar als Nötigung ausgelegt werden."

Wenn rechts viel Verkehr ist, dann gilt das Rechtsfahrgebot nicht. Es ist also abwegig, hier von Nötigung zu sprechen. Es wäre vielmehr eine Behinderung oder gar Gefährdung der rechts fahrenden, wenn man sich in deren Sicherheitsabstand drängen würde, um einem Drängler Platz zu machen. Den Verkehrsfluss würde es ebenfalls behindern, weile andere abbremsen müssen.

Wie sollte den die Anzeige des Dränglers aussehen? "Weil ich es als Nötigung ansehe, wenn ich Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten muss, zeige ich XY an." Da würde wohl eher die Eignung des Anzeigeerstatters zum Führen eines KFZ in Zweifel gezogen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

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Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

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