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foffi
08.07.2013, 23:56 Uhr
2. mal zu schnel nach aufbauseminar
Hi leute, muß einfach mal fragen habe vor 1 jahr ein´aufbauseminar gemacht und bin jetzt vor ca, 4 wochen geblitzt wurden, habe schon von der bußgeldstelle post bekommen mit 70 euro 23 euro bearbeitung also 93 euro strafe und prüfung wegen 1 punkt was nicht an der bußgeldstelle liegt, bin jetzt mit ca 19 km noch mal in einer 100 zone geblitz wurden was kommt jetzt auf mich zu?
muß es wissen da ich in der intenvipflege für kinder und jungendliche im ausendienst bin und ca im monat 3500 km fahre und alles mit einem firmenauto.
ich weis das es scheise ist aber wenn man sieht wie viel ich im jahr fahre ist nicht viel
danke im vorraus foffi
Wackeldackel
09.07.2013, 05:34 Uhr
zu: 2. mal zu schnel nach aufbauseminar
Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn Du nun schon "so viel" fährst, hast Du doch auch viel Routine beim Fahren. Wie konnte denn das passieren, dass Du nun wieder zu schnell warst? Fährst Du eventuell einen NAW (Intensivpflege!) ? Dann hast Du doch Sonderrechte.
Und ich bin auch dringend dafür, dass Fehlverhalten immer in Relation mit den gefahrenen Jahreskilometern gebracht werden sollten! Wer viel fährt, sollte auch weniger Bußgelder und Punkte bekommen. Sonst ist das ungerecht für die Wenigfahrer.
Peg
09.07.2013, 07:15 Uhr
zu: 2. mal zu schnel nach aufbauseminar
Hallo foffi,
für dein Vergehen von vor 4 Wochen wirst du noch Post von der Führerscheinstelle erhalten, die dich zu einer verkehrspsychologischen Beratung einlädt. Der Punkt aus der Sache wird sicher noch auf auf deinem Konto landen.
Diese Beratung ist freiwillig (kostenpflichtig) und soll eine Veränderung bzgl. deiner "Regeltreue" im Straßenverkehr bewirken.
Als Bonbon für deine Teilnahme werden dir 2 Punkte aus dem Zentralregister gestrichen.
Alles, was du dir bis zum Ende der für die Beratung gesetzten Frist "einfährst", wird zwar dein Punktekonto füllen und das bei der Bank leeren, ggf. wird es auch durch ein Fahrverbot oä geahndet, aber es wird keine Probezeitmaßnahmen mit sich bringen. Du wirst also zwischenzeitlich(!) behandelt wie ein "alter Hase". ;o)
Zu deiner letzten Messung:
Alles, was bis 20 km/h zu schnell ist, wird eh nicht in Flensburg gemeldet.
Also kein Punkt und keine Probezeitmaßnahmen.
Ab dem 21. km/h der Ãœberschreitung sieht die Sache wieder anders aus.
Da heißt es dann zahlen und fröhlich sein (und am besten daraus lernen).
Den Ablauf der Probezeitmaßnahmen kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probeze
itgrafik.php?output=text
Wieweit für dich Sonderrechte wegen Notfallversorgung möglich sind, sollte dir dein Arbeitgeber sagen können. Ohne Sondersignale sehe ich die Wahrscheinlichkeit aber als äußerst gering an.
@Wackeldackel: Mir wäre es so was von egal, ob nun ein Viel- oder ein Wenigfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit einen Menschen platt gefahren hat. :-O
Am Ende wäre es das Gleiche: Durch das überhöhte Tempo wäre ein Mensch zu Schaden gekommen. Und dafür gehört der Fahrer bestraft. Egal, ob er nun jährlich 3.000 oder 100.000 km abreist.
Die Regeln gelten für alle.
Und wenn ein Job vom Führerschein abhängt, sollte man sich dessen bewusst sein und eine Fahrweise an den Tag legen, dass der Job, der Führerschein, Mensch und Material nicht gefährdet werden.
Wackeldackel
09.07.2013, 11:48 Uhr
zu: 2. mal zu schnel nach aufbauseminar
@peg:
Mein Posting, war, im gegensatz zu dem des TE, wirklich nur zynisch gemeint!
Ich dachte, dass merkt man.... Insoweit soll sich der TE Deine letzten Zeilen um die Ohren hauen lassen.
ICH kann das von Dir Geschriebene nur unterschreiben!!!!! Und DAS ist jetzt absolut ernst!
Mir geht dieses "ich brauche aber den Führerschein für.....und bin darauf angewiesen..."-Gequatsche so dermaßen auf den Zeiger! Gerade wenn man etwas unbedingt für sein persönliches Leben benötigt, sollte man damit pfleglich umgehen. Ich grille doch auch nicht in meinem Wohnzimmer mit Holzkohle und wundere mich hinterher, dass die Möbel schwarz oder verbrannt sind.
Peg
09.07.2013, 18:37 Uhr
zu: 2. mal zu schnel nach aufbauseminar
Hallo @Wackeldackel *wink*
Fühle dich geehrt: Deine Beiträge lese ich gerne und ich nehme sie ernst! :o)
So ernst, dass ich in einen keinen Zynismus erkenne, wenn er nicht durch ein zwinkerndes Auge gekennzeichnet ist. ;o)
Sorry. :o(
Aber ich gebe es gerne zu: Gewundert habe ich mich über "deine Einstellung" im ersten Beitrag des Threads schon .... :o)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?
Sie dürfen halten
Sie dürfen parken
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
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