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K-linus
15.11.2013, 21:39 Uhr
Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe am kommenden Donnerstag meine Fahrprüfung.
Ich hatte heute eine Fahrstunde und als ich bei der FaSchu ankam, traf mich fast der Schlag: man sagte mir, dass mein Fahrlehrer bis April im Urlaub sei, und dass der Audi, mit dem ich immer gefahren bin, verkauftt wurde.
Das hat mir niemand vorher gesagt, im Gegenteil, bei der letzten Fahrt hat meinFahrlehrer noch ,,bis nächstes Mal" gesagt, so wie immer...
jedenfalls habe ich seit heute einen neuen Fahrlehrer, der mir zugewiesen wurde ein neues Auto.
Ich kam mit dem Auto nicht gut zurecht. Der Wagen fährt sich viel ,,schwerfälliger" (Lenkung, Pedale, etc.) und an den nicht-digitalen Tacho muss ich mich auch noch gewöhnen... der Fahrlehrer ist auch komisch, fordert Sachen, die ich vorher nicht oder anders machen sollte...
Hätte ich das alles gewusst, hätte ich den Prüfungstermin später angesetzt, denn ich habe nurnoch 2 Fahrstunden bis zur Prüfung... so schnell werde ich mich an das Auto nicht gewöhnen können :( ich kann die Stunden auch nicht wirklich zum Üben nutzen, weil 1. der Fahrlehrer sich scheinbar nicht auskennt, denn er fuhr mit mir überallhin, ausser im Prüfungsgebiet, obwohl ich ihn vorher noch drum gebeten hatte!! und 2. ich voll damit beschäftigt bin mich an den Wagen zu gewöhnen.
Ich hatte mich eigentlich auf die Prüfung gefreut, war sicher, dass ich sie schaffe. Jetzt hab ich starke Zweifel und bin echt verunsichert :(
Ich würde den Termin gern verschieben, dann hab ich noch ein wenig zeit zur umgewöhnung... muss ich die Kosten dann auch selbst tragen, wenn nicht ich, sondern die Fahrschule schuld daran ist, dass ich mich nicht mehr ,,prüfungsreif" fühle? Der Fahrlehrer meinte heute auch ,,na, das mit der Prüfung überlegen wir aber nochmal" - find ich ganz schön übel! Was ebenfalls eine Frechheit ist: es gibt noch einen anderen Fahrlehrer, der genau denselben Audi hat, den ich auch die ganze Zeit gefahren bin - warum haben die mich nicht zu ihm Gegeben, so kurz davor?? Kann ich verlangen, für die Prüfung den Audi zu bekommen?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhlefen :(
conti69
16.11.2013, 13:31 Uhr
zu: Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
hallo k-linus ich würde erst mal mit dem chef der fahrschule reden warum die entscheidung so gekommen ist.und ich würde den chef fragen ob du nicht in der prüfung den audi fahren kannst.ich wünsche dir viel glück bei der sache und bei der prüfung.ich wünsche dir viel glück bei der prüfung.liebe grüße conti69
Peg
17.11.2013, 13:42 Uhr
zu: Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
Was die gefahrenen Strecken angeht, da schließe ich mich @retisch,theo in vollem Umfang an.
Verwirren tut mich die Aussage des Nachfolge-FL und deine Reaktion darauf:
**Der Fahrlehrer meinte heute auch ,,na, das mit der Prüfung überlegen wir aber nochmal" - find ich ganz schön übel! **
Wenn es nicht einzig um die Umgewöhnung des Autos geht ...
Kann es nicht sein, dass du wirklich nur auf die bekannten Strecken "dressiert" wurdest und sich für dich, durch den neuen FL (die neue Begleitung) eine Unsicherheit einstellte, die auch bei einem neuen Begleiter (Prüfer) entstanden wäre?
Dann hätte der neue FL nicht Unrecht, wenn er seine Zweifel an deiner Prüfungsreife hat.
Ein Gespräch, sowohl mit FS-Chef als auch mit FL, sehe ich als dringend notwendig. Vielleicht siehst du deine Situ nach dieser Unterhaltung auch mit anderen Augen.
Verletzter Stolz, wenn einer sagte: "Mensch, du fährst toll!" und ein anderer sagt: "Wir warten vll. besser noch etwas, mit der pP." , wäre der falsche Ratgeber. Versuche objektiv zu sein.
Wenn alle Stricke reißen, würde dich eine Krankschreibung vor den Kosten einer nicht angetretenen Prüfung bewahren.
So ein Durchfall -der die pP unmöglich macht- kann sehr spontan kommen.
Unumgänglich ist dafür ein Arztbesuch, der das Kranksein für den Prüfungstag bescheinigt. Einen Tag später zum Doc zu gehen, ist also nicht drin.
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen deinem Hausarzt und dir stimmt, würde ich es nicht aufs Spiel setzen und die Wahrheit auf den Tisch bringen.
K-linus
19.11.2013, 19:45 Uhr
zu: Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
Mein alter Fahrlehrer ist mit mir fast ausschließlich im Prüfgebiet gefahren. Ich hab mal meinen Freund gefragt, der macht gerade die Ausbildung zum Fahlehrer und er meinte auch, dass, wenn nicht anders gefahren werden muss, um z.B. auf die Autobahn aufzufahren, sich die Prüfstrecke auf das Prüfgebiet beschränkt... aber naja, kann ja nicht schaden noch woanders lang zu fahren.
Dem neuen Fahrlehrer passt nicht, wie ich fahre... er sagt, ich schalte zu spät hoch, und dass ich deswegen durchfallen kann. Ich will meine Auen aber auch nicht permanent auf dem Drehzahlmesser lassen - denn leider höre ich bei dem neuen Auto nicht mehr, wann ich schalten muss, da er viel leiser ist... nach 35 Fahrsunden in dem Audi ist mein Ohr richtig drauf gepolt... ;) ich krieg den Audi nicht, dann müsste ich kurzfristig noch den Fahrlehrer wechseln - wäre noch mehr Stress, also lass ich das, ausserdem hat der selber eine Fahrstunde, wenn ich die Prüfung fahre.
Ich versuch das Beste draus zu machen. Der Schock hat sich auch langsam gelegt. Danke für die Antworten ;)
conti69
19.11.2013, 23:00 Uhr
zu: Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
ich drücke dir für die prüfung die daumen.du schaffts das schon.liebe grüße conti69
Peg
25.11.2013, 20:45 Uhr
zu: Katastrophe 1 Woche vor der Prüfung
Dürfen wir uns bei dir erkundigen, wie die pP verlief?
Nahmst du an ihr teil?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?
Motorräder
Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
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