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bobu
10.01.2014, 20:06 Uhr
Verhältnissmäßigkeit - Abschleppen im eingeschränkten Halteverbot
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Fachkundigen Rat. Vor kurzem parkte ich das Auto eines Bekannten (Pole, Auto hat poln. Kennzeichen) bei mir vor dem Haus (Mehrfamilienhaus).
zum Sachverhalt:
Bis vor kurzem war dort kein Parkverbot in irgend einer Form, die Straße ist sehr breit und es parken IMMER Autos vor dem Haus und auch in der ganzen Strasse (mir ist bewusst, dass das keine Rechtfertigung ist!). Seit kurzem steht wohl nach der letzten Kreuzung ein Schild mit eingeschränktem Halteverbot (senkrecht zur Fahrtrichtung, keine Pfeile). Dies war mir nicht bewusst und ich halte es sowieso für eine neue Schikane der Stadt Leipzig. Die Straße ist breit genug, es ist ein ruhiges Gebiet und bisher konnte man unbedacht immer vor dem Haus parken, es wurde keiner behindert und es gibt auch keine Ein/Ausfahrten. Kurz nach unserem Haus ist auf der Straße eine Bushaltestelle wo der Bus ohne Behinderung des Verkehrs auch rechts halten kann. Die Bushaltestelle ist angezeichnet und noch weiter vorne sind auf der rechten Seite Parkplätze und es befindet sich dort ein "P"-Schild. Genau Gleich sieht es eigentlich mit der Abgrenzung der Bushaltestelle aiuf der anderen Seite (also Seite wo unser Haus is) aus. Auf dem Boden ist die BHSt. durch eine Zickzackmarkierung abgegrenzt, welche auf unserer Seite mit einer Fahrzeugbreite endet (ist fast schon weie eine Parkplatzmarkierung).
So, genau hinter dieser Markierung parkte ich nun unbedarft das Auto. Es seie jetzt aber wohl so, dass das eingeschränkte HV von der letzten Kreuzung bis zur Bushaltestelle gilt, dahinter ist immer noch ein P-Schild und die ganze Strasse lang wird geparkt.
An besagtem Tag Stand das Auto dort MAX!! eine Stunde und es war auch kein Knöllchen am Auto. Ich war nicht zuhause. Mein Bekannter war aber hier und als er zufällig aus dem Fenster sah, bemerkte er die guten Geister vom Ordnungsamt an dem Auto. Er ging sofort runter und versuchte sich auf englisch zu verständigen. Der Ordnungshüter warf Ihm dann auf deutsch einige (meiner meinung nach schon rassistische sachen) entgegen (er versteht etwas deutsch; sachen wie: sie sind hier in deutschland, da haben sie sich an deutsches recht zu halten usw...). Er Erklärte daraufhin er habe schon den Abschlepper gerufen und das koste jetzt 100Euro!! Er war natürlich bereit das auto sofort wegzufahren und tat dies auch, der Abschlepper wurde abbestellt.
Als ich davon erfuhr rief ich sofort bei der Stadt und beim benachrichtigten Abschleppunternehmen an. Dort sagte man mir der Abschlepper seie "quasi noch gar nicht losgefahren" gewesen. Bei der Stad habe ich hinterlegt, dass ICH und nicht mein Bekannter das Auto dort geparkt hat, und dass ich die Maßnahme für nicht gerechtfertigt und schon garnicht verhältnismäßig halte. (über die Gültigkeit des eingeschränkten HV kann man streiten, aber gleich nen Abschlepper zu rufen weil es eben ein "polacke" ist halte ich für total ungerechtfertigt).
Ich habe nun einen Anhörungsbogen zu unzulässigem parken im eingeschränkten Halteverbot bekommen (Verkehrsordnungswidrigkeit, 25 Euro). Hier wird nichts von den 100 Euro für die Leerfahrt gesagt, aber ich denke das kommt dann separat.
Deshalb meine Fragen:
Wenn ich die Verkehrsordnungswidrigkeit bezahle gebe ich ja zu, dass ich damit einverstanden bin. Können die sich dann wegen der kosten für den abbestellten Abschlepper darauf berufen und das Geld verlangen?
Weiterhin:
Ist das rufen eines Abschleppers in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt, bzw. verhältnismässig? (eingeschr HV, breite Straße, keinerlei Behinderung und nur max 1 h dort gestanden und bis vor kurzem kein HV dort...)
Also ich bin echt Stocksauer auf die, und dabei geht es nicht ums Geld, sondern um den unterschwelligen rassismus, die unverhältnismäßigkeit der Maßnahme abschlepper rufen und der anbringung des eingeschr. HV hier generell.
Lohnt sich ein Einspruch mit Anwalt? Wenn ja, nur gegen die Abschleppkosten oder auch schon gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit als solches in diesem speziellen Fall??
Also ich wäre echt dankbar für ein paar qualifizierte Ratschläge, Kommentare und jegliche Hilfe!
Vielen Dank schonmal,
BOBU
Fahrmeister
20.06.2014, 00:01 Uhr
zu: Verhältnissmäßigkeit - Abschleppen im eingeschränkten Halteverbot
Dann muss die Stadt sehr viel ergeiz aufbringen, von einem eingeschraenkten Haltverbot einen Abschleppvorgang durchzuführen. Es gibt keine Halteverbot nur ein Haltverbot.Man sollte sich mal die Stvo durchlesen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf
- erst nach dem Motorrad abbiegen
- als Erster abbiegen
- vor dem gelben Pkw abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus
Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird
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