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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zaxxy
04.04.2014, 17:41 Uhr

Regelung Sonderfahrten

Hallo,
ich habe eine Frage, da mir etwas bei meiner Fahrschulbildung sehr suspekt vorkommt.
Ich habe nun endlich nach 28 Übungsstunden meine erste Überlandfahrt.
Jedoch meinte mein Fahrlehrer, dass ich um zur Landstrasse und zurück zu kommen nicht nur die 90 min Überland machen muss, sondern auch hinzu 45 min Übungsstunde und rückzu 45 min Übungsstunde.
Stimmt das? Muss ich vor und nach Autobahn und Überlandfahrt die Übungsstunden mitmachen? Oder versucht mich mein Fahrlehrer übers Ohr zu hauen?
Ich meine Nachtfahrten muss man ja auch nicht erst zu nem bestimmten Ort fahren.
Ich wohne übrigens in Leipzig.

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04.04.2014, 21:15 Uhr

zu: Regelung Sonderfahrten

Hallo,

braucht ihr denn wirklich 45 Min um zu der nächsten Landstraße zu kommen?? Also ich bin meist 45 Min Landstraße oder Autobahn gefahren und der weg dahin war Teil der Stunde...allerdings wohne ich auch ländlich.
Klingt schon etwas nach Abzocke...

Gruß,Shepard

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Lkw

Pkw

Linienbusse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Pkw

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung