Zaxxy
04.04.2014, 17:41 Uhr
Regelung Sonderfahrten
Hallo,
ich habe eine Frage, da mir etwas bei meiner Fahrschulbildung sehr suspekt vorkommt.
Ich habe nun endlich nach 28 Ãœbungsstunden meine erste Ãœberlandfahrt.
Jedoch meinte mein Fahrlehrer, dass ich um zur Landstrasse und zurück zu kommen nicht nur die 90 min Überland machen muss, sondern auch hinzu 45 min Übungsstunde und rückzu 45 min Übungsstunde.
Stimmt das? Muss ich vor und nach Autobahn und Überlandfahrt die Übungsstunden mitmachen? Oder versucht mich mein Fahrlehrer übers Ohr zu hauen?
Ich meine Nachtfahrten muss man ja auch nicht erst zu nem bestimmten Ort fahren.
Ich wohne übrigens in Leipzig.
Shepard27
04.04.2014, 21:15 Uhr
zu: Regelung Sonderfahrten
Hallo,
braucht ihr denn wirklich 45 Min um zu der nächsten Landstraße zu kommen?? Also ich bin meist 45 Min Landstraße oder Autobahn gefahren und der weg dahin war Teil der Stunde...allerdings wohne ich auch ländlich.
Klingt schon etwas nach Abzocke...
Gruß,Shepard