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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DarkOrb
22.05.2014, 20:04 Uhr

Theoretische und praktische Fahrstunden - Bezugspersonen mitbringen

Hey,

Ich leide schon seit längerer Zeit an extremen Angststörungen. Es hat wirklich nichts dagegen geholfen. Keine Therapie, keine Tabletten, nichts! Nun würde ich aber gerne den Führerschein machen, hab aber extreme Panik vor der ganzen Situation. Eigentlich wollte mein Bruder mit mir zusammen den Führerschein machen, aber der ist abgesprungen. Ich weiß dass ich dort nichts lernen würde da ich nur nervös an meinen Händen rumspielen würde und nach Luft schnappen würde. Um den Führerschein zu schaffen brächte ich sowohl im Theorieunterricht, praktischen Unterricht und den Prüfungen eine Bezugsperson. Könnte ich diese Person einfach mitbringen wenn ich das mit dem Fahrlehrer aus mache? Auf die Idee kam die besagte Bezugsperson, aber ich bin der Meinung dass das nicht geht da sie ja dann den Stoff für den alle teures Geld bezahlen kostenlos mitbekommt. Fahrfähig bin ich mit meinen Panikattacken da sie nur auftreten bei öffentlichen Gebäuden mit fremden Menschen oder Situationen die einer Schulsituation extrem ähnlich sind (damals in der Schule war mir wegen den Panikattacken jeden Tag übel).

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.05.2014, 07:02 Uhr

zu: Theoretische und praktische Fahrstunden - Bezugspersonen mitbringen

Das mit der Unterrichtsbegleitung KANN einzig ein Thema zwischen FL und dir sein.
Die Begleitung bei den Prüfungen aber ganz sicherlich nicht.
Du wirst erklären müssen, warum du die Begleitung benötigst.
Denn wenn bei der Prüfungsfahrt mehr Personen anwesend sind als Prüfer, Prüfling und FL, müssen dazu ALLE Beteidigten ihr Okay geben.
Ohne nähere Info wird dir das der Prüfer ganz sicher verweigern (und sich von einem "sonst habe ich Angst" nicht beeindrucken lassen!).

Und du wirst also nicht einzig mit deiner Erklärung auskommen, sondern wirst dafür eine ärztl. Bescheinigung (wenn nicht sogar ein Gutachten) benötigen.
Dabei muss natürlich auch eine Diagnose beigefügt sein.

Es gibt einige psychische Diagnosen, die mit einer Fahrerlaubnis nicht kompatibel sind. Am besten kümmerst du dich schon vor der Anmeldung bei der Fahrschule darum.
Denn schon auf dem Antragsformular für die FE wirst du nach (Vor-)Erkrankungen gefragt.

Ich halte es für gut möglich, dass deine Angststörung ein echtes Problem darstellen KANN.
Hat es doch etwas damit zu tun, Situationen (nach eigenem Empfinden) falsch (--> im Sinne von Nichtbetroffenen) einzuschätzen.

Alles Gute wünsche ich dir.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit