Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nihat1988
05.06.2014, 09:39 Uhr

Führerschein anmelden bei Bürgeramt auch später möglich?

Hallo zusammen, ich habe jetzt auch meinen Führerschein angefangen, hatte am Dienstag auch meine erste Theoriestunde, fiel aber aus weil wir nur zu zweit waren, wir haben uns aber dennoch eingetragen und durften nach 5 Minuten schon gehen.

Die Unterlagen und alles für die Führerscheinanmeldung habe ich schon zusammen, Sehtest und Erste Hilfe Kurs hatte ich 2 Wochen vorher gemacht.

Bis wann muss ich meinen Führerschein anmelden beim Bürgeramt? Weil ich schaffe es derzeit zeitlich nicht aus beruflichen Gründen, muss deutlich länger arbeiten, heute abend schaffe ich es zur Theoriestunde problemlos, aber zum Bürgeramt gehen und das Ganze mal anmelden schaffe ich zeitlich nicht.

Muss man diese Anmeldung eilig machen weil ich ja schon quasi mit Theorie angefangen habe?
Vielen lieben Dank für eure Antworten schonmal :)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
10.06.2014, 18:02 Uhr

zu: Führerschein anmelden bei Bürgeramt auch später möglich?

Hallo,

also schon recht merkwürdig Deine Fahrschule.....
Weil nur zwei Mann anwesend waren, konntet ihr nach 5 Minuten gehen
und habt unterschrieben für Theoriestunde ???
Dann kann man ja hoffen, wenn es immer nur Zwei sind, ihr dort gar nichts lernt und dann bei der theor.Prüfung durchrasselt !
Wäre für mich ein Grund die Fahrschule zu wechseln, wie gesagt für mich !
Und, soweit ich es noch in Erinnerung habe, ich durfte mit meiner Ausbildung erst beginnen, als ich alle Unterlagen zusammen hatte, ebend auch die Führerscheinanmeldung, alles andere wäre ja Blödsinn, wenn die Behörde Deinen Führerscheinantrag aus was auch immer für Gründen ablehnt, dann wäre Deine bis dahin absolvierte Ausbildung, nichtig und umsonst bezahltes Geld.
Also ich bin der Meinung ohne Anmeldung, kein Beginn, kann ich aber auch daneben liegen, vielleicht folgen ja noch andere Antworten !
Viel Glück wie auch immer Du es anstellen kannst und denk doch mal über einen Urlaubstag nach für die Anmeldung beim Bürgeramt, vielleicht kannst Du ja gleichnebenbei noch was Anderes erledigen.
VG
aus
Berlin

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Ãœberholen

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Unfallstelle absichern

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn