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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muri21
27.07.2014, 21:51 Uhr

Beifahrer nicht angeschnallt

Hallo Leute,
Heute bin ich ein bisschen mit einem Kollegen mit dem Auto rumgefahren.
Danach hat uns die Polizei angehalten und mein Beifahrer hat eine Strafe von 30€ bekommen weil er nicht angeschnallt war, er war zwar angeschnallt aber er hatte den Gurt unter die Achseln geklemmt weil der Gurt ihn an der Schulter weh getan hat ( Sonnenbrand). Meine Frage ist nun ? Kommt was auf mich (Fahrer) zu? Mein Beifahrer hat einen überweisungsschein gegeben aber dort steht mein Kennzeichen drauf und die Polizisten haben meinen Ausweis und Führerschein Fahrzeugpapiere genommen :-)
Danke für eure hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
22.10.2014, 16:35 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Glaube nicht dass da noch was kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Antonia
23.10.2014, 15:59 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Nein, soweit ich weiß, trifft die Strafe nur dem nicht-angeschnallten Beifahrer. Als Fahrer ist man nur dazu angehalten, den Beifahrer auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Einfach losfahren, ohne abzuwarten, dass der Beifahrer sich anschnallt, geht auch nicht.
Komisch nur - in deinem Fall war der Beifahrer doch angeschnallt? Naja, vielleicht reicht es schon, wenn man den Gurt nicht so trägt, wie man sollte, um als nicht angeschnallt zu gelten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist