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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Horst240
01.03.2015, 17:12 Uhr

Unaufmerksamkeit: Bald Unfallursache Nummer 1

Navis, Handys und MP3-Player: Die Ablenkung durch Gadgets ist vielerorts bereits Unfallursache Nummer eins. Experten fordern eine statistische Erfassung â EURO“ und höhere Bussen.

Die meisten Verkehrsunfälle im Baselbiet, fast 16 Prozent, sind auf «Ablenkung» zurückzuführen. In Zürich rangiert «momentane Unaufmerksamkeit» an zweiter Stelle der häufigsten Unfallursachen â EURO“ Tendenz steigend.

Experten sind sich einig: Hinter dem Begriff versteckt sich oft das Bedienen elektronischer Geräte wie GPS-Navigationssysteme oder MP3-Player, aber auch das Schreiben von SMS während der Fahrt. «Durch solche Gadgets werden Autofahrer immer mehr abgelenkt», sagt Martin Läderach von der Versicherung Axa Winterthur. Die Suva bemängelt den Missstand, dass es über diese Unfallursachen keine einheitliche Statistik gibt..

Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
09.01.2016, 19:14 Uhr

zu: Unaufmerksamkeit: Bald Unfallursache Nummer 1

Soweit tendiert man in der Rechtsprechung in der BRD noch nicht.
Es wäre zwar angebracht,aber im Gegensatz zu der Schweiz und Östereich ist man hier noch nicht soweit.
Die Stvo beinhaltet zwar die Sonstigen Pflichten eines Fahrzeugführers.
Eine Modifizierung in Richtung elektronischer Geräte am Steuer nicht zu bedienen ,bekommt man hier nicht auf die Reihe
Insoweit wäre es zu begrüßen,wenn der Verordnungsgeber im Intresse der Verkehrssicherheit nicht nur Handynutzung ,sondern alle verkehrsfremden und gefahrträchtigen Aktivitäten des Fahrers untersagen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Beide Pkw

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw