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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manue1992
21.04.2015, 12:58 Uhr

Handy am Steuer in der Probezeit

Guten Tag,

Ich habe mal eine frage, heute morgen ist bei mir ein brief von der Autobahn Polizei ins haus gflatter da sie mich erwicht hatten mit dem Handy am Steuer,
ich muss dazu sagen es war ein brennendes auto am strassenrand das ich beim vorbeifahren fotografiert hatte.

Jedoch nun zu meinem Problem ich wurde letzte woche Geblitzt ca. 75 kmh 50 erlaubt.

Und nun kam die Handy am Steuer geschichte.

Was droht mir jetzt kann ich da iwas machen das ich drum herum komme?

Gruß Manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
21.04.2015, 13:12 Uhr

zu: Handy am Steuer in der Probezeit

Ganz ehrlich, meine Meinung dazu;
Wer auf der Autobahn verunfallte Autos (oder auch verletzte Personen) während der Fahrt fotografiert und keine (erste) Hilfe leistet, sollte sich mal gegebenenfalls freiwillig einer MPU stellen, ob er überhaupt als Verkehrsteilenehmer tauglich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bussgeldengel
03.06.2015, 13:05 Uhr

zu: Handy am Steuer in der Probezeit

Dir droht eine Geldstrafe. Allerdings kann dein "Handy auf der Autobahn" eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.

Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt bestraft werden.

Dadurch kann es sein, dass sich deine Probezeit verlängert!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren