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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 20:26 Uhr

Falschparker mit Regierungskennzeichen.

Habe heute einen Wagen, - einen dicken Merz mir Kennzeichen wie M-xxx, - auf dem Bürgersteig hinter den herausnehmbaren Abgrenzungspfosten, die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren, direkt vor dem Haupteingang des Universitätskrankenhauses in Köln gesehen. Kein Warnblinker, bestimmt kein Notfall. Die Parkhauseinfahrt mit den ersten 30 Min kostenlos war 100m weiter. Habe mir Fotos gemacht. Soll ich die Frechheit veröffentlichen, und wenn ja, auf welchen Foren noch, damit es richtig öffenlich wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
03.07.2015, 22:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

"die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren"
Markieren sie eine solche Zufahrt oder nicht?

"bestimmt kein Notfall"
Weißt du das sicher?

Weißt du ob dieses Auto nicht die entsprechende erlaubnis dazu hatte?

Von daher wär ich erstmal vorsichtig in einem solchen Fall von einer Frechheit zu sprechen ohne alle Fakten zu kennen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 23:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

1. Das Auto war ordentlich, also gerade geparkt, ohne Hektik.
2. Ich konnte keine Schilder unter der Windschutzscheibe ausmachen, die auf irgendeine Berechtigung hingewiesen hätten.
3. Die herausnehmbaren Pfosten sperren einen Teil des Bürgesteigs ab, direkt an der Einfahrt zum Innenhof des Krankenhauses. Die Pfosten werden bestimmt entfernt, wenn ein langes Feuerwehrfahrzeug von der relativ schmalen Strasse am Krankenhaus in den Innenhof reinfahren muss; der Wagen versperrte diese Kurve.
4. Alle müssen sich an die StVO halten, auch der Wagen mit dem Kennzeichen M-972, oder? Übrigens, indem ich hier das Kennzeichen publiziere, verstosse ich nicht gegen Datenschutzgesetzt: der Wagen gehört zu einer Behörde, nicht einer Person/einem Privatunternehmen, also ist öffentlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Auf Bahnübergängen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

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Mit Arbeitern auf der Fahrbahn