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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Roxy2506
17.08.2016, 09:49 Uhr

Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Guten Morgen

Ich habe mich im August 2015 in der Fahrschule angemeldet. Habe es aus verschiedenen Gründen nicht geschafft in innerhalb eines Jahres fertig zu machen.
Am 15.09 läuft beim Straßenverkehrsamt meine Frist ab, habe jetzt am 28.08 meine theoretische Prüfung. Jetzt sagte die Fahrlehrerin gestern das ich bis zum 15.09 mit dem kompletten Fs fertig sein muss, egal ob ich die Theorie bestanden habe. Ich müsse mich komplett neu anmelden, alle Unterlagen nochmals einreichen und die Theorie Prüfung nochmal machen.
Im Internet steht aber ich habe nach bestandener Prüfung 1 Jahr Zeit für die praktische, weiß da jemand genaueres? Ich komme mir etwas veräppelt vor
Lg

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21.08.2016, 21:55 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich glaube das das einfach 2 was verschiedenes ist. Du musst die Praxis prüfung innerhalb von 1 Jahr nach der Theorieprüfung machen damit du dann nicht alles wieder vergessen hast. Die Anmeldung beim Amt ist aber auf die genemigung bezogen.
Ich hoffe das hilft dir und Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusak
17.12.2016, 01:56 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich habe mein Führerschein vor längerer Zeit gemacht und damals war es ganz anders als heute, vieles hat sich verändert. Offene Fragen kannst du direkt hier http://www.fahrschule-rettig.de/ stellen, dort wirst du mit Sicherheit hilfreiche Antworten auf deine Fragen bekommen. Frag mal in deiner Fahrschule ob diese eine Intensivausbildung anbietet. Es gibt Fahrschulen die eine 14-tägige Führerscheinausbildung anbieten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

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