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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
30.08.2016, 11:15 Uhr

Punkteabbau

Hey, stimmt es, dass man Punkte vom Flensburger Konto wieder abbauen oder tilgen kann? Ich hab jetzt mittlerweile schon zwei und die würde ich eigentlich gerne irgendwie wieder los werden...:/
Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
30.08.2016, 13:19 Uhr

zu: Punkteabbau

Ja kann man, ab 5 Punkte, unter Bedingungen.

Meist hilft google:
http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktabbau
/punktabbau_node.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
30.08.2016, 14:08 Uhr

zu: Punkteabbau

ja, das ist ja genau das ding... da les ich nur widersprüchliches. hier zB steht, dass es auch mit weniger punkten geht: https://www.bussgeldkatalog.com/punkteabbau/
dachte, es hätte da vll jemand mal internet-unabhängige erfahrung/ ahnung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
30.08.2016, 18:07 Uhr

zu: Punkteabbau

Hey Michi,

du hast Recht, beziehungsweise der bussgeldkatalog, und unser Wackeldackel leider nicht: es gibt beim Punkteabbau keine Unter-, sondern eine Obergrenze. Es ist nur dann möglich, Pfunde - äh Punkte - zu verlieren wenn man NICHT MEHR ALS 5 Punkte in Flensburg gesammelt hat.

Wird hier auch nochmal erklärt wie das alles läuft:
http://www.bussgeldrechner.net/punkteabbau/

Ich habe kürzlich an genauso einem Fahreignungsseminar teilgenommen weil ich schon vier Punkte hatte, was ja schon die Hälfte von den kritishcen acht Punkten ist. Jetzt ahb ich nur noch drei :-))
Hat aber 500 Euro gekostet der Spaß, aber mein Schein ist es mir wert :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
31.08.2016, 17:21 Uhr

zu: Punkteabbau

ach danke dir!! :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Die Haftpflichtversicherung

Der Halter

Der Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen