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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
26.06.2017, 07:15 Uhr

Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Hallo ,

laut http://e-bikes-testsieger.de/e-bike-motoren-test/ gibt es ja immer mehr E-Bikes auf den Straßen. Ich habe gelesen, dass die normale zulässige Geschwindigkeit von Fahrrädern übertroffen wird. Ein Berater meinte, dass sie eigentlich ein Nummernschild haben müssten. Was passiert, wenn ich eine Kontrolle komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
13.12.2017, 13:37 Uhr

zu: Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Das mit dem Nummernschild stimmt meiner Meinung nach nicht, aber man sollte bei dem Befahren von Radwegen vorsichtig sein. Innerorts darf man glaube ich keine Radwege mit einem E-Bike nutzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Defekte Schlussleuchten

Abgefahrene Reifen

Unzureichende Bremswirkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden