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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:11 Uhr

Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Hello :)

als mein Kumpel geheiratet hat, hat er einen Ehevertrag unterschrieben, dass das Vermögen der beiden getrennt bleibt. Jetzt wollte er ganz normal sich das Auto seiner Frau ausleihen, aber sie hat gemeint, wegen dem Vertrag darf er das nicht mehr. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hab hier http://www.familienrecht.net/guetertrennung/ schon mal alles darüber gelesen, aber über Autos steht natürlich nicht direkt was drin, und ich bin jetzt unsicher. Aber er wird doch so wie vor der Hochzeit mit ihrem Auto fahren dürfen, das ist doch irgendwie Blödsinn...??

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11.08.2017, 15:27 Uhr

zu: Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Ich denke, dass es kein Problem ist, solange er in der Versicherung mit drin ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen