|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
Trucker11
22.02.2018, 19:37 Uhr
C Prüfung - wegen Blinken nicht bestanden!
Hallo. Ich bin bei meiner C-Prüfung geplumst. Situation: Auf einer engen Innenstadt-Straße hatte ich nach rund 25 Minuten der Prüfung Gegenverkehr in Form eines ähnlich großen LKW. Da ich ja vorausschauend fahre, habe ich zunächst abgesichert und dann nach rechts geblinkt und bin dann rechts rangefahren um zu warten. Dies wertete mir aber der TÜV-Prüfer als "groben Verstoss" und beendete die Prüfung. Fehler: Das Setzen des Blinkers. Durch das Blinken würde ich die nachfolgenden Fahrzeuge irritieren und zum Überholen auffordern. Ist das tatsächlich ein Durchfallsgrund? Wenn ich mit dem PKW unterwegs gewesen wäre (fahre seit 20 Jahren unfallfrei PKW) hätte ich auch einen Blinker an der Stelle gesetzt. Der Fahrlehrer meinte auch noch, der Prüfer hätte normalerweise eine Chance einräumen können.
Eine Diskussion mit dem Prüfer war nicht möglich, die Prüfung war beendet. Die nächste Chance wäre in 14 Tagen. Dass am Bestehen ein Job hängt interessierte den Prüfer natürlich nicht.
Da auf der RW-TÜV-Homepage lauthals verkündet wird, dass TÜV-Prüfer angeblich immer auf der Seite der Fahrschüler seien, habe ich einfach mal die doer genannte 0800er Hotline angerufen. Die Dame am anderen Ende war sehr freundlich. Dort den Fall geschildert, wollte man gerne mehr über die Sache herausfinden, da die Expertin meinte, dass das wohl so kein Durchfallgrund wäre. Nun sei eine Prüfer-Entscheidung aber eine Schiedsrichter-Entscheidung, die nur schwer anfechtbar sei. Alledrings würde der TÜV gern das Prüfprotokoll einsehen wollen. Lohnt es sich, den Fall vom TÜV durchleuchten zu lassen oder besser doch lieber die Klappe halten und nächste Prüfung machen? Habe ich bei der 2. Prüfung das Recht auf einen anderen Prüfer? Gibt es eventuell die Möglichkeit, während der Prüfung via einer Go Pro am Fenster eine Videoaufnahme als Beleg zu fertigen?
Andreas Wismann
23.02.2018, 19:07 Uhr
naja, ...
»Dass am Bestehen ein Job hängt interessierte den Prüfer natürlich nicht«
völlig richtig, denn sonst könnte man sich Prüfungen ja gleich sparen ...
Ein Recht auf einen bestimmten oder anderen Prüfer: nein.
Aufnahmen machen: grundsätzlich auch nicht - denn die Verwendung von Dashcams im täglichen Leben ist ja in Deutschland bereits höchst problematisch.
Nach der Schilderung kann ich das Durchfallen zunächst nicht nachvollziehen. Doch in solchen Fällen, wo die subjektiven Bewertungen derart auseinander gehen, interessieren mich immer zwei Dinge:
1. Welche anderen Gründe zum Nichtbestehen könnten noch eine Rolle gespielt haben, sprich: Wie war der Gesamteindruck der Fahrt? War es bis dahin eine Glanzleistung - oder sowieso schon knapp?
2. Was steht im Prüfungsprotokoll?
Die Sicht des Prüfers erfahren wir hier ja nicht - und so kann man die Situation natürlich nicht objektiv genug beurteilen, bei allem Verständnis.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?
Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können
Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können
Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?
Handfahrzeuge
Kraftfahrzeuge aller Art
Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|