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gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?
Straßenbahnen
Motorräder
Fahrräder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen
Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen
Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
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