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27.04.2010, 14:30 Uhr

Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme

So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.

Um antworten wäre ich echt dankbar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-011 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihnen will ein großer Mähdrescher nach rechts abbiegen. Was ist richtig?

Der Mähdrescher

- wird vor dem Abbiegen sehr langsam werden

- wird beim Abbiegen weit nach links ausschwenken

- kann wegen der Hinterradlenkung nicht ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung