
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Diese Fragen warten noch auf Antworten
 Lucas
18.10.2013, 06:18 Uhr
Motorradfuehrerschein in Australien
Hallo,
ich befinde mich im moment in Australien und habe den Tipp bekommen, dass man hier recht schnell und guenstig einen Motorradfuehrerschein machen kann.
Ich bin 20 Jahre alt, habe einen Autofuehrerschein und habe keinerlei vermerkte Vergehen in Deutschland.
Ich bleibe laenger als die vorgeschriebenen 185 tage in Australien und kann die adresse meines ehemaligem Chefs als Wohnsitz angeben bei dem wir fuer einen Monat gewohnt haben.
Allerdings weiss ich nicht was ich von folgender Einschraenkung halten soll.
Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.
Was ist ein staendiger Aufenthalt im buerokratischem Sinne? Reicht die adresse meines Chefs in diesem fall um einen "Wohnsitz" nachzuweisen ?
Ansonsten muesste ich ja weder Praktische noch theoretische Pruefung in Deutschland nachholen.
Ich hoffe es kamen noch nicht allzu viele aehnliche Fragen aber mein Internet hier ist leider zu beschraenkt um die Sufu ordentlich zu nutzen ( und unter 3 Stunden recherge zu bleiben ).
Vielen Dank fuer die Hilfe im Vorraus,
Lucas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss warten
Das Mofa muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Sie müssen warten
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Der Radfahrer muss warten
|
|
 |
|