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18.10.2013, 06:18 Uhr

Motorradfuehrerschein in Australien

Hallo,
ich befinde mich im moment in Australien und habe den Tipp bekommen, dass man hier recht schnell und guenstig einen Motorradfuehrerschein machen kann.
Ich bin 20 Jahre alt, habe einen Autofuehrerschein und habe keinerlei vermerkte Vergehen in Deutschland.
Ich bleibe laenger als die vorgeschriebenen 185 tage in Australien und kann die adresse meines ehemaligem Chefs als Wohnsitz angeben bei dem wir fuer einen Monat gewohnt haben.
Allerdings weiss ich nicht was ich von folgender Einschraenkung halten soll.

Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.

Was ist ein staendiger Aufenthalt im buerokratischem Sinne? Reicht die adresse meines Chefs in diesem fall um einen "Wohnsitz" nachzuweisen ?
Ansonsten muesste ich ja weder Praktische noch theoretische Pruefung in Deutschland nachholen.
Ich hoffe es kamen noch nicht allzu viele aehnliche Fragen aber mein Internet hier ist leider zu beschraenkt um die Sufu ordentlich zu nutzen ( und unter 3 Stunden recherge zu bleiben ).
Vielen Dank fuer die Hilfe im Vorraus,
Lucas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-011 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihnen will ein großer Mähdrescher nach rechts abbiegen. Was ist richtig?

Der Mähdrescher

- wird vor dem Abbiegen sehr langsam werden

- kann wegen der Hinterradlenkung nicht ausschwenken

- wird beim Abbiegen weit nach links ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen