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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.01.2005, 15:50 Uhr

Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo!

Wer weiß etwas dazu:
Am Anfang der Straße steht ein Schild, dass es sich hier um eine Zone eingeschränkten Halteverbots handelt, in der man nur in den eingezeichneten Parkplätzen parken darf.
Ein Absolutes-Halteverbots-Schild für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit steht zusätzlich am Straßenrand. In etwa 20 bis 30m Entfernung beginnen eingezeichnete Parkplätze.

Nun die Preisfrage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die eingezeichneten Parkplätze?

Und wo findet man eigentlich solche Informationen schriftlich?

Vielen Dank!

minoos

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24.01.2005, 18:39 Uhr

zu: Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo Kahleberger!

Das ist also des Rätsels Lösung. Vielen Dank!
Die eingezeichneten Parkplätze waren auf der Fahrbahn eingezeichnet. Darum gilt also das Halteverbot auch für die Parkplätze. Trotzdem sehr missverständlich, finde ich.

Viele Grüße,

minoos

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

36 m

27 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

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