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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trapper
10.02.2005, 16:18 Uhr

Wechsellichtzeichen (Ampel) und Haltelinie

Ich habe in der Rubrik Gute Frage... unter Ampel und Haltelinie gelesen, dass man, wenn sich Ampel und Haltelinie weit auseinander befinden, vor der roten Ampel noch stehen bleiben soll. Begründung: §37 (2) StVO ... Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"... - nicht vor der "Haltelinie"

Nun gerät meine Logik in Bedrängnis, da für mein Verständnis, ich mich auf der Kreuzung befinde, wenn ich die Haltelinie überfahren habe. Für mich bedeutet also "vor der Kreuzung" = "vor der Haltelinie" und nicht vor der Ampel.

Mich würde einmal die allgemeine Meinung zu diesem Problem interessieren und ob es vielleicht eine Definition für "Kreuzung" im Bezug auf Straßenverkehr gibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2005, 16:28 Uhr

zu: Wechsellichtzeichen (Ampel) und Haltelinie

Der eigentliche Kreuzungsbereich ist dort, wo sich die Fahrlinien der Fahrzeuge kreuzen würde, also dort, wo es zum Unfall käme. Ist die Haltlinie ausnahmsweise recht weit vor der Ampel und schafft man es nicht mehr, vor der Haltlinie anzuhalten, dann rechtfertigt das nicht ein Weiterfahren, sondern man muss dann eben noch vor der Ampel (= vor der Kreuzung) anhalten. Sind Bordsteine vorhanden, dann kann man auch die gedachte Verlängerung der Bordsteinkanten als Beginn des Kreuzungsbereichs annehmen.

... da für mein Verständnis, ich mich auf der Kreuzung befinde, wenn ich die Haltelinie überfahren habe.

Schau dir auf folgendem Bild mal das Taxi an. Es ist bereits über die Haltlinie gefahren, befindet sich aber noch vor der Kreuzung und vor der Ampel.

http://www.fahrtipps.de/img/534/ampel-haltlinie.jp
g

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

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Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

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