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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hab-da-mal-ne-Frage
08.04.2005, 14:51 Uhr

Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Hallo,

ich bin heute in einer 30-er Zone zu nah an die parkenden Autos gefahren und hab mir den Spiegel an einem parkenden Auto abgefahren. Ich hab gleich angehalten, wusste aber leider nicht genau, welches Auto es nun genau war. Eine Anwohnerin kam raus und hat erst mal ihr Auto begutachtet, ich habe die Autos, die in Frage kommen, begutachtet. Es war nirgendswo ein Schade, nicht mal mehr ein weggeklappter Spiegel. Mein Spiegel war auch nicht abgebrochen, sondern nur rausgeklickt, er war zwar ab und lag unter einem Auto, aber man konnte ihn wieder reinklicken, daraus schliesse ich, dass die Wucht wohl nicht so stark war.
Die Frau meinte, es wäre besser, wenn ich das der Polizei zu Sicherheit melde. Aber was soll ich denen melden? Es ist nichts passiert und ich weiss nicht mal genau welches Auto es war!
Was meint ihr?
Freue mich über Ratschläge!
Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.04.2005, 18:05 Uhr

zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Die "24-Stunden-Regel" (wenn man die so nennen möchte) hast du aber falsch interpretiert. Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, dann bleibt das immer noch eine Unfallflucht (im Amtsdeutsch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Das Gericht mildert in diesem Fall die Strafe oder es kann (!) von Strafe absehen. Bei einer Milderung der Strafe gibt dann z.B. eine geringere Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit kürzerer Sperrfrist und 5 Punkte in Flensburg anstatt 7 Punkte.

Keinesfalls ist es aber generell erlaubt, erst mal abzuhauen und sich innerhalb von 24 Stunden zu melden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden