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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 Michael (Wien)
26.04.2005, 15:20 Uhr
zu: Frage zu Unfallschuld
»Wenn ich den Rückwärtsgang drin habe und mir fährt einer drauf hab ich doch Schuld (war in dem Fall nicht so).«
Wenn du nur den Rückwärtsgang drin hast, wieso solltest du dann Schuld sein, wenn dir einer hinten drauffährt?
Was anderes ist es, wenn du dem schon freudig im Rückwärtsgang entgegenkommst *g*
lG, Mike
 ][
26.04.2005, 15:48 Uhr
zu: Frage zu Unfallschuld
Warum fragt man eigentlich, wer wäre Schuld gewesen, wenn es geknallt hätte, was wäre wenn ich geblitzt worden wäre usw.?
Auch wenn das auf den aktuellen Fall nicht zutrifft, meistens sogar noch, nachdem mal selber Unsinn gemacht hat. Wenn der andere eh Schuld gewesen wäre, macht man den gleichen Unsinn weiterhin und hofft auf einen schönen Haftpflichtschaden an seinem Uralt-Auto und wenn man selbst Schuld gewesen wäre, lässt man es?
 ][
26.04.2005, 16:55 Uhr
zu: Frage zu Unfallschuld
>Das glaube ich dir. Wirklich. Ich habe mich aber auch schon einige Male etwas geärgert wieso ich denn gebremst habe... ist eine abknickende Vorfahrtsstraße, und in der Früh um 5 nimmt eben jeder an er sei allein... Und die wären alle perfekt in die Beifahrertür geschrammt, wo noch vom Vorbesitzer ein Kratzer drin ist und die untere Leiste fehlt. Seufz. Aber ich hätte auch Schiss dass mein Wagen dann ein Totalschaden wäre. Nochmal Seufz. Und Bremsen ist ja eh irgendwo ein Reflex. Manchmal recht schade ;o) Aber provozieren tun wir ja nix. Nur bisserl hoffen, gell? :) <
Geärgert habe ich mich auch shcon ein paarmal. Vorallem in Situationen wo der andere 1000%ig Schuld gewesen wäre. Oder einem kackdreist die Vorfahrt nimmt und sich nichtmal dafür bedankt, dass man gerade ne Vollbremsung hinlegt, sondern einem direkt nen Vogel zeigt, weil die Reifen gequietscht haben.
Aber andererseits werde ich mich sicherlich auch freuen, wenn ich mal Mist baue und jemand anderes für mich bremst...
Christian
 Michael (Wien)
26.04.2005, 17:21 Uhr
zu: Frage zu Unfallschuld
»Ich hatte aber schon einen Typen DREIMAL der mir in der Früh die Vorfahrt genommen hat. Schwarzer Passat Kombi. Der lernt es einfach nicht.«
LKW ausleihen *g*
 Michael (Wien)
26.04.2005, 19:53 Uhr
zu: Frage zu Unfallschuld
»nein hat er nicht. wenn dir z.b. ein passant vors auto gelaufen wäre und du hättest eine vollbremsung machen müssen, dann kann der nachfolgende auch mit genug sicherheitsabstand einen zusammenstoß wahrscheinlich nicht mehr verhindern. dann wäre er nicht schuld.«
Wieso das? Meines Wissens bekommt der Auffahrende immer eine Teilschuld, sogar wenn man ohne zwingenden Grund abbremst. Das würde bei deinem Beispiel ja heißen, dass ich selber schuld bin, weil ich den Fußgänger nicht einfach plattgefahren habe :-?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen
Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Mit orangefarbener Warntafel
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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