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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
29.05.2005, 23:15 Uhr

Mit Klasse M auf Feldwegen??

Hallo,
ich überlege mir einen Kleinkraftrad (Klasse M) zuzulegen, um die 10 km bis zu meinem Arbeitsplatz schneller zurücklegen zu können, dafür müsste ich aber über Feldwege fahren (wäre damit schneller als mim auto, da auf der straße immer stau ist).
Meine Frage ist jetzt ob es überhaupt erlaubt is mit so kleinen maschinen auf normalen Feldwegen zu fahren oder ob man damit auch die straße benutzen muss???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 23:39 Uhr

zu: Mit Klasse M auf Feldwegen??

Für 50er Roller gelten die gleichen Vorschriften wie für alle Kraftfahrzeuge. Also musst du auf der Straße fahren. Und die Feldwege sind tabu wenn sie für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren