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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Babs111
28.07.2005, 13:26 Uhr
Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
Hallo zusammen,
im Straßenabschnitt vor unserer Hofeinfahrt (selbige eingeschlossen) ist absolutes Haltverbot, direkt nach unserer Hofeinfahrt beginnt eingeschränktes Haltverbot (zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr ist es erlaubt). Nun soll ich also "Parkgebühren" für das Parken vor der eigenen Haustür bezahlen.
Ist das in Ordnung oder habe ich eventuell eine Chance, wenn ich nachweisen kann, dass ich in dem Haus wohne? Mein Kennzeichen trügt nämlich, da ich einen Geschäftswagen mit Frankfurter Nummer fahre...

 Arne
28.07.2005, 15:46 Uhr
zu: Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
Vor einer Einfahrt darf man ohnehin nicht stehen. Steht man vor der eigenen Einfahrt kann man natürlich gegen ein Ticket angehen (es gibt allerdings auch Meinungen, daß man vor einem abesenkten Bord auch dann nicht parken darf). Das Haltverbot ist aber hdavon vollkommen unberührt und gilt auch für den Besitzer der Einfahrt.
 Security_neu
28.07.2005, 17:07 Uhr
zu: Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
Sagen wirs mal so: Du darfst vor deiner Garage/Einfahrt stehen, wenn der Platz dein Eigentum ist, und die Straße/Bürgersteig gehört eben der Stadt ;-))
Du darfst also nur dann vor deiner Einfahrt parken, wenn das Auto komplett auf deinem Privatgrundstück steht. Dort gilt ja nicht die STVo; du kannst das ja da auch ohne Nummernschild usw... abstellen, denn dort darfst du das.
Aber auf der Straße hat der Staat das Sagen und wenn da ein Halteverbot ist, wird das daran liegen dass die Straße zu eng ist, sonst keiner aus seiner Einfahrt rauskommt.... usw....
Wenn man normal auf der Straße vor einer Einfahrt parkt, und es ist kein Halte/Parkverbot, dann bekommt man auch nur nen Strafzettel wenn sich der Besitzer der EInfahrt beim Ordnungsamt beschwert, denn es kann ja auch der Besitzer dann vor der Einfahrt stehen. Und wär ja dumm wenn der automatisch nen Ticket bekäme.
 Bobbie25 
28.07.2005, 23:52 Uhr
zu: Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
Da Du so schön die Uhrzeit angegeben hast, also von 20.00 uhr bis 7.00 uhr morgens kann man davon ausgehen, dass das absolute Halteverbot, damit andere aus der Ausfahrt rauskönnen.
Denn wenn man mal logisch vorgeht.
Warum richtet man eingeschränktes Halteverbot ein, wenn der Verkehr fließen soll?
Warum richtet man eingeschränktes Halteverbot ein, damit die gegenüberligende Seite aus der Einfahrt kommt?
Alles das lässt sich acuh mit einem absoluten Haltverbot für 24h erreichen, bleibt also nur die Schlussfolgerung das es sich wie o. erwähnt darum dreht, die eigene Einfahrt frei zu halten.
Auf eine andere Argumentation der Ordnungshüter wäre ich da sehr gespannt.
Das alles gilt natürlich nur, sofern nicht noch mehr Mietparteien in dem Haus wohnen, es sei denn alle erklären sich schriftlich dazu einverstanden, dass Du da parken darfst in der Zeit ausserhalb von 7.00 Uhr.
Ist es so, würde ich den Gang zum Ordnungsamt nicht scheuen :P
Lg
BB
 Arne
29.07.2005, 12:43 Uhr
zu: Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
@Bobbie
Sorry, das ist unsinn, es wird kein Haltverbot eingerichtet um eine EInfahrt freizuhalten, da dies ohnehin schon in der StVO geregelt ist. Babs schrieb, daß das eingeschränkte Haltverbot NACH ihrer Einfahrt anfängt und in der anderen Richtung ein absolutes Haltverbot herrscht. Der Uhrzeit nach soll die Straße Tagsüber freibleiben, das wird wohl eher dem Verkehrsfluß gelten. Die Einfahrt ist nur zufällig genau am Wechsel zwischen den beiden Bereichen
 Bobbie25 
29.07.2005, 22:19 Uhr
zu: Parken im absoluten Haltverbot vor eigener Hofeinfahrt
Stimmt. Hab ich überlesen und deine Antwort scheint logisch :)
Lg
BB
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