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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
03.08.2005, 16:49 Uhr

Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Hallo zusammen,

Parken am Fahrbahnrand ist ja nur gestattet wenn zwischen dem Fahrzeug un dem Mittelstreifen noch 3m Platz bleiben.

Wie ist das wenn es keinen Mittelstreifen gibt???

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.08.2005, 17:51 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. "Bis zum Mittelstreifen" gilt also nur bei einer durchgezogenen Linie in der Mitte. Ansonsten müssen 3 Meter bis zur gegenüberliegenden Straßenseite bzw zu den dort parkenden Autos bleiben.

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04.08.2005, 07:12 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Vielen Dank für die Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 13:44 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das würde aber bedeuten, wenn keine Linie vorhanden ist muss auch kein Abstand beachtet werden ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.08.2005, 15:26 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

M.E. bedeutet das schlicht und einfach, dass egal wo und wie du dich (legal) einparkst, mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite überbleiben müssen, die ebenfalls legal (also ohne bspw. über den Gehweg ausweichen zu müssen oder Sperrlinien zu überfahren) befahren werden können. Ist doch nicht so schwer :-?

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:15 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Dann greift zusätzlich §12(1) Nr. 1 StVO. Dort wird das Halten an "engen Straßenstellen" verboten. Und "eng" ist laut Rechtssprechung eben wenn weniger als 3m bleiben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

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Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

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Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind