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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
24.08.2005, 12:23 Uhr

kopftuch

mal ne blöde frage: darf man eigentlich mit schleier oder kopftuch fahren? ne nachbarin fährt damit rum und sieht vor lauter verpackung beim abbiegen nix

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
24.08.2005, 12:51 Uhr

zu: kopftuch

Nein darf man nicht. Siehe §23 STVO. Der Fahrzeugführer darf seine Sicht und sein Gehör nicht durch so ein Zeugs einschränken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:50 Uhr

zu: kopftuch

Hahaha Kahleberger,

könnte es aber sein daß in der Türkei weniger Frauen Kopftuch tragen als die türkischen Frauen bei uns?

Oder dürfen die dort überhaupt einen Führerschein machen?? ;-))))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
25.08.2005, 13:01 Uhr

zu: kopftuch

"Die interessieren sich für noch viel mehr Sachen nicht ..."

Stimmt, die fahren lieber einen halben Kilometer mit 15 km/h hinter einem Radfahrer her, der statt auf dem gut ausgebauten Radweg rechts, mitten auf der Fahrbahn fährt, anstatt den mal anzuhalten! Ich dachte, es darf nicht wahr sein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 13:58 Uhr

zu: kopftuch

Ein Schador oder eine Burka entspricht mit Sicherheit nicht § 23 (1) StVO. Auch in Kuwait ist dies untersagt, weil sich bei Attentaten darunter bisweilen Männer versteckten.

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=23

Ein Kopftuch das nur die Haare zusammenhält und freie Sicht u.a. toter Winkel zuläßt, dürfte keine Beanstandung finden. Von einer Fahrprüfung ist bekannt, dass der Prüfer diese nicht stattfinden ließ, weil das Gesichtsfeld zu stark einschränkt war - die Sache ging sogar bis vor das Verwaltungsgericht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken

Zum Überholen