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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
28.08.2005, 11:57 Uhr

Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Mahlzeit!
Ich hab da mal ein paar Fragen bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für LKWs.

1. Ich habe nen Firmenwagen, den ich auch Privat schon mal nutze (Fiat Ducato Doka Pritsche, Zul GG 3200kg). Darf ich den auch Sonntags bewegen?

2. Ich habe jetzt schon mehrfach mitbekommen, daß die Sheriffs teilweise mächtig heiss auf Leute sind, die ihr getuntes Fahrzeug Sonntags auf einem Autotransportanhänger zu einem Treffen transportieren. Zugfahrzeug ist ein Kleintransporter vom Schlage eines VW Bulli o. Ä..

Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250€ und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
28.08.2005, 19:54 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=30

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.08.2005, 20:17 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Der wichtige Passus ist hier "sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen". Das ist vielen Leuten nicht bekannt, dass wenn ein Fahrzeug als Lkw zugelassen ist (egal ob 40-Tonner oder Post-Golf), darf Sonntags nicht mit Anhänger gefahren werden. Wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist, dann gibts keine Probleme. Ein Solo-LKW darf bis 7,5 t am Sonntag fahren.

Wichtig ist auch noch die Ferienreisevorordnung, die im Zeitraum 01.07. - 31.08. auf fast allen Autobahnen das Fahren ebenfalls am Samstag von 7-20 Uhr verbietet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.08.2005, 21:06 Uhr

zu: Sonntagsfahrverbot, was fällt darunter???

Letztens beim VW-Treffen in Hamm hamse wieder mehrere gef***. Jeweils 250 EURO und 3 Punkte. Find ich irgendwie lächerlich...

Wenn man seinen Caddy oder VW-Bus auch unbedingt als Lkw zulassen muss, damit man Steuern spart, dann muss eben auch das Sonntagsfahrverbot berücksichtigen, wenn man einen Trailer mitführt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis