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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern caninus
06.09.2005, 14:58 Uhr

Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg

Hallo,

ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Rennrad.
folgendes passierte:
Ich auf einem befestigtem Weg (mit Zeichen 250 gekennzeichnet, aber zur landwirtschaftlichen Nutzung freigegeben) mit ca. 30km/h unterwegs. Auf einmal kommt hinter einem Maisfeld ein PKW von rechts hinter einem Maisfeld mit ca. 30-40km/h ungebremst hervor (von einem unbefestigtem Feldweg, Zufahrt zu einer Lagerhalle). auf diesem 2,5 m breitem Weg kann ich nicht mehr dem PKW ausweichen und es kommt zu einem frontalem Zusammenstoß.

Wer trägt jetzt die "Schuld" an diesem Unfall??
bzw. kann man klare Aussagen treffen wer was falsch gemacht hat?

Grüße
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.09.2005, 21:11 Uhr

zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg

Wenn derjenige mit dem PKW zu der Halle wollte, die möglicherweise einem landwirtschaftlichen Zwecke dient, er dort auch noch was zu verrichten hatte, dann hast du die A-Karte gezogen, oder war dein Aufenthalt dort von einer landwirtschaftlichen Nutzung geprägt?

Wenn ihr beide dort nix verloren habt geht das u.U. 50:50 aus.
Habe hier in der Nähe einen ebensolchen befestigten Feldweg, hin und wieder knallt es dort auch, mehrheitlich PKW gegeneinander, soweit man dann mitkriegt geht das dann wie beschrieben aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern caninus
07.09.2005, 15:05 Uhr

zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg

ja der PKW kam grad von dieser Halle und war auch "berechtigt" unterwegs.

ich bin aber der Meinung, dass der PKW-Fahrer seiner allgemeine Rücksichtspflicht im Straßenverkehr nicht nachgekommen ist. Er konnte ja vor dem Abbiegen nicht in die Straße/Weg einsehen.

Gruß
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
07.09.2005, 20:56 Uhr

zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg

Du schreibst daß der PKW von rechts kommt, noch Fragen?
Sorgfaltspflichten hattest auch du, eine davon ist sich zum Beispiel nicht auf verbotenen Wegen rumzutreiben aber auch deine Geschwindigkeit anzupassen.
Wenn es doch so unübersichtlich ist wie du schreibst, dann sind 30 km/h wohl etwas heftig.

Neee, da faß dich mal schön selbst an der Nase. Hast du eine Privathaftpflicht?
Für den Fall daß der seinen Schaden ersetzt haben will, sonst müßtest du in die eigene Tasche langen.

Solltest du aber nach wie vor der Meinung sein Recht zu haben, dann laß dich zur Sicherheit von einem Anwalt beraten, nur der darf und kann das.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen