Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aistings
14.11.2005, 15:52 Uhr

Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand bei folgendem Fall mit einer kompetenten Auskunft helfen.

Bin gestern nacht gegen 2 Uhr mit dem Wagen meiner Frau beim rückwärts Ausparken gegen eine vor dem Bürgersteig auf der Straße stehende rot/weiße Begrenzugsstange gestoßen, die dadurch leicht verbogen wurde.

Ich sah keine zwingende Notwendigkeit, diesen Bagatellschaden an der Begrenzungsstange sofort der Polizei zu melden sondern informierte die Polizei erst 6 Stunden später durch meinen Anruf.
Zu meiner großen Überraschung wurde ich schon bei diesem Telefonat regelrecht aggressiv durch den Beamten angefahren, was mir denn einfiele, einfach Fahrerflucht zu begehen, ich solle augenblicklich im Präsidium erscheinen und hätte mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht zu rechnen.
Diese Unfreundlichkeit und Aggressivität setzte sich bei meinem Erscheinen im Präsidium in Form von zwei weiteren mißgelaunten Polizeibeamten mir gegenüber fort, so dass ich mir wie ein Schwerverbrecher vorkam.

Mir war zuvor absolut nicht bewußt, dass ich bei einem von mir verursachten Schaden, der nicht direkt die Sache einer bestimmten Person betrifft, durch meine Entfernung vom "Tatort" und eine zu spät eingeleitete Schadenmeldung eine Straftat begehen würde!

Folge ist also nun eine Strafanzeige gegen mich und die Autoversicherung will den Schaden aufgrund von Fahrerflucht nicht bezahlen!!

Lohnt sich hier der Weg zum Rechtsanwalt??

Kennt jemand einen entsprechenden Präzedenzfall???

Vielen Dank für Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
14.11.2005, 16:23 Uhr

zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?

Was hätte er denn machen sollen?
Eine angemessene Zeit warten bis Vater Staat vielleicht vorbeikommt? Einen Zettel mit seiner Adresse hinterlassen? Für wen?

Meiner Meinung nach war sein Verhalten richtig. Besser wäre es höchstens gewesen, wenn er sich gleich bei der Polizei gemeldet hätte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
14.11.2005, 16:36 Uhr

zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?

darum gehts, DIREKT bei der polizei melden-da ist ja schließlich auch nachts jemand da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.11.2005, 16:43 Uhr

zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?

Das unfreundliche Verhalten der Polizisten ist zwar nicht schön, ändert aber leider am Vorwurf der Unfallflucht nichts. Der Gesetzgeber verlangt zunächst eine angemessene Wartezeit, was bei einem nächtlichen Anprall an einen Pfosten natürlich kaum von Erfolg gekrönt sein wird.

Erscheint nach Ablauf der Wartezeit kein Feststellungsberechtigter, so hat man eine nahe gelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen, und zwar (Zitat StVO) "unverzüglich". So steht's im § 34 StVO (http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_34.php)

6 Stunden Verzögerung ist sicher nicht mehr unverzüglich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?

Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen

Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen

Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h