Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hägar
03.12.2005, 13:49 Uhr

Fahrradfahrer im Gegenverkehr

Moin!
Auf vielen innerstädtischen Einbahnstraßen sind Fahrradfahrer im Gegenverkehr zugelassen. Ist es richtig, dass dies nur auf Straßen zulässig ist, die im rechtlichem Sinne gar keine Einbahnstraßen sind und die Schilder nur zur Verkehrsregelung angebracht werden, in der Hoffnung, dass es kein PKW-Fahrer merkt, dass er eigentlich ohne Folgen auch in die Gegenrichtung fahren dürfte ?
Danke für die Antworten
Hägar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
03.12.2005, 14:06 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

Sag mal, wer setzt dir eigentlich diese ganzen Flausen in den Kopf?

Wann soll denn eine entspr. ausgeschilderte Einbahnstraße keine solche im rechtl. Sinne sein? Wenn die Verkehrszeichen in Wirklichkeit nur aus Marzipan sind oder wie??
Bitte den Straßenverkehr nicht mit Alice im Wunderland verwechseln ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2005, 14:08 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

Du meinst die sog. "unechten Einbahnstraßen". Unecht deswegen, weil Radfahrer sie in beide Richtungen benutzen dürfen, ausgeschildert mit Z 220 + 1000- 33 (Einbahnstraße)
und 267 + 1000- 33.

Zeichen 220 schreibt eindeutig die Fahrtrichtung für alle Fahrzeuge vor, in unserem Falle sind nur Radfahrer ausgenommen. (Es dürfen von dieser Regelung auch nur Radfahrer ausgenommen werden). Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
03.12.2005, 14:45 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

"Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren. "

Wobei mir dann mal einer erklären muß, wie es dann noch eine Einbahnstraße sein kann.

Ähnliches Beispiel:

Hier in der Nähe ist eine Einbahnstraße und nur Busse dürfen durchfahren. Wenn es aber nun für lange Busse nicht gefährlich sein soll, da durchzufahren, wie soll es das dann für kurze, wendige Autos sein? Nicht einzusehen. Gibt noch mehr solche Beispiele, aber lassen wir das!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2005, 15:50 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

pascal, wie ist diese "Einbahnstraße" denn beschildert?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
04.12.2005, 09:55 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

@durbanZA

Mit einem Einbahnstraßenschild, und darunter steht dann in Textform, daß Busse passieren dürfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
04.12.2005, 13:54 Uhr

zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr

Doch, genau das, warum?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden