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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
02.02.2006, 20:48 Uhr

Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Hallo Ihr,

gehört Fahren gegen die Einbahnstraße zu den Sonderrechten wenn die Polizei im Einsatz ist?

Ich habe mal in Stuttgart in der Nesenbachstraße gewohnt. Dort liegt etwas versetzt auch das Polizeipräsidium. Die enge Straße ist eine Einbahnstraße.

Ich konnte regelmäßig beobachten, wie die Polizeifahrzeuge gegen die Einbahnstraße zum Einsatz fuhren.

Gehört das wirklich zu den Sonderrechten im Einsatz?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2006, 21:26 Uhr

zu: Gegen Einbahnstraße: Sonderrechte im Einsatz?

Die Sonderrechte nach §35 StVO befreien die entsprechenden Fahrer von sämtlichen Vorschriften der StVO, d.h. sie dürfen (fast) machen was sie wollen, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

Die einzige Einschränkung findet sich in Abs.8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Abgefahrene Reifen

Unzureichende Bremswirkung

Defekte Schlussleuchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind