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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
05.02.2006, 14:39 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

Du wirst wohl kein Gesetz finden, in dem steht dass es verboten sei 4cm hohe 8cm breite Aufkleber in die Heckscheibe zu kleben. Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.
Also ist es erlaubt.
Kleb ihn einfach hin und gut ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
05.02.2006, 22:01 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

>>Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.


Diese Aussage ist allerdings auch Schwachsinn.
Trotzdem steht dem Aufkleber keine Verordnung im Wege.

mfg


Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen