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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
10.10.2007, 20:29 Uhr

zu: Ampel mit grünen pfeil nach rechts

Definitiv nicht,
denn nur wenn die Rechtsabbiegerampel AN=GRÜN ist, darf trotz Rotlicht an der anderen Ampel abgebogen werden.

Das muss zum Abbiegen also aussehen wie auf diesem (zugegeben, etwas kleinen) Bild:


Amtliche Prüfungsfrage Nr. / Fehlerpunkte
 

 


Nicht zu verwechseln mit diesem Fall:

Amtliche Prüfungsfrage Nr. / Fehlerpunkte
 

 

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
21.02.2006, 20:13 Uhr

zu: Ampel mit grünen pfeil nach rechts

Rechtsabbiegerampel grün:
Rechtsabbiegen erlaubt.

Hauptampel grün, Rechtsabbiegerampel aus:
Rechtsabbiegen erlaubt.

Hauptampel rot, Rechtsabbiegerampel aus:
Rechtsabbiegen verboten.

Rechtsabbiegerampel rot:
Rechtsabbiegen verboten.


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
21.02.2006, 20:31 Uhr

zu: Ampel mit grünen pfeil nach rechts

Auf Heuschrecken achten!
:>

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
21.02.2006, 21:16 Uhr

zu: Ampel mit grünen pfeil nach rechts

Also bitte, in meiner Entscheidungstabelle sind bereits alle relevanten Fälle vollständig definiert ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen