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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 JASSI
09.03.2006, 20:17 Uhr
UNFALL BEI SCHNEE.
HALLO.HATTE LETZTEN FREITAG AUF DER AUTOBAHN EINEN LEICHTEN AUFFAHRUNFALL.NUR BLECHSCHADEN.DIE AUTOBAHN WAR NICHT GERÄUMT-STARKES SCHNEETREIBEN-GESCHWINDIGKEIT CA.35-40 KMH.ABSTAND ZUM VORDERMANN 30 METER.ALS DER PKW VOR MIR (BMW) SICH DREHTE UND IM WINKEL VON 90 GRAD VOR MIR ZUM STEHEN KAM ,KONNTE ICH DIESEM NICHT MEHR AUSWEICHEN UND FUHR IHM IN DEN HINTEREN KOTFLÜGEL-(FAHRERSEITE).DER BMW FAHRER WAR DER MEINUNG ICH HÄTTE SCHULD?WIE SIEHT DIE SACHLAGE WIRKLICH AUS.M.F.G JASSI
 deMario
09.03.2006, 20:23 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
ganz einfach wer von hinten auffährt hat Schuld.
Polizei könnte sagen du hättest langsamer fahren können oder vorsichtiger. Für denjenigen der den auffahrunfall verursacht hat siehst miest inmmer schlecht aus.
 JASSI
09.03.2006, 20:44 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
HI MARIO .DANKE FÜR DEINE SCHNELLE ANTWORT .BEI NORMALEN STRASSENVERHÄLTNISSEN KÖNNTE ICH JA NOCH VERSTÄNDNIS AUFBRINGEN,ZUM BEISPIEL HÄTTE ICH NOCH AUSWEICHEN KÖNNEN ,ICH KANN JA NICHT AHNEN DAS SICH MEIN VORDERMANN DREHT UND WIE GESAGT IM 90 GRAD WINKEL ABRUBT STEHEN BLEIBT.WIE SIEHT ES MIT TEILSCHULD AUS ???? M.F.G JASSI
 durbanZA
09.03.2006, 22:09 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
na ja... ist die Kirche noch im Dorf?
Natürlich ist es so, daß, wenn Du diese Argumente einbringst, Jassi, das so aussieht, als hättest Du die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen nicht angepasst, was wir mal so in den Raum stellen wollen.
Ich bin mir aber sicher, daß auch Heuschrecke kein perfekter Autofahrer ist und es auch ihr (ihm) passieren kann, daß sie (er) bei Schneetreiben in ein verunfalltes Fahrzeug fährt. Er ist eigentlich ein ganz Netter, er tut nur immer so. Und... willkommen im Forum!
 durbanZA
09.03.2006, 22:39 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
...wie gesagt... sonst ganz nett.
 to
09.03.2006, 23:39 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
@ Heuschrecke :
Ist die Shift-Taste kaputtgegangen?
 Georg_g
10.03.2006, 00:52 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
@ sonhol:
§ 4 StVO besagt: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
Wann ist die Verzögerung wohl größer? Bei einer Vollbremsung? Oder beim Schleudern auf schneebedeckter Fahrbahn?
»... er ohne bremsung, also ohne bremsweg zum stehen kommt«
Das wäre ja schön, wenn man ganz ohne Bremsweg zum Stillstand kommen könnte ;-)
 DaRealAd
10.03.2006, 01:01 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
Also ich wär für Teilschuld, Hauptlast beim Hintermann. Ohne den zu geringen Abstand wäre es nicht zum Unfall gekommen, und gerade bei solchen Witterungsverhältnissen muss man wirklich damit rechnen, dass irgendwer die Kontrolle verliert. Ganz unschuldig ist aber der BMW-Fahrer auch nicht, für das Schleudern muss ja entweder ein Fahrfehler oder überhöhte Geschwindigkeit Schuld sein.
 Lizzard
10.03.2006, 10:15 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
Das ist doch Schwachsinn. 50:50...
Du zahlst den entstandenen Schaden am eigenen Auto und der BMW-Fahrer seinen Schaden. Bzw. seine/deine Versicherung.
Sowas nennt man dann höhere Gewalt.
 tolu
10.03.2006, 13:08 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
ich denke auch 50:50. der bmw war wohl auch unangepasst unterwegs. wiso dreht er sich den sonst bei einem bremsmanöver bei 40kmh.
und wie gross der abstand zw. den pw war wissen wir auch nicht.
wen der bmw fahrer glaubt er hat keine schuld, sollte er sich fragen warum er nicht in der lage ist einen pw bei 40kmh ohne schleudern zum stehen zu bringen. ich sehe da zwei gründe: entweder unanpasste geschwindigkeit oder fahrfehler.
 Georg_g
10.03.2006, 13:55 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
»genau das ist die frage. wurde er schlagartig (wie als wenn er gegen eine wand gefahren wäre, oder ein fz im querverkehr ihm den weg zugestellt hat)von 40 auf 0 "gebremst" oder rutsche er weiter.«
Wenn man nur schleudert und dabei nicht gegen ein Hindernis kracht, dann wird man nicht schlagartig gebremst, sondern hat eine Verzögerung, die viel geringer ist als bei einer Vollbremsung (und damit einen Bremsweg, der viel länger ist).
 durbanZA
10.03.2006, 14:57 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
...was Dir natürlich nie passieren würde.
 JASSI
10.03.2006, 17:32 Uhr
zu: UNFALL BEI SCHNEE.
HALLO.ICH HÄTTE NICHT DAMIT GERECHNET MIT MEINEM BEITRAG SOLCH EINE DISKUSSIONSRUNDE AUSZULÖSEN.ICH WOLLTE DOCH NUR DIE SACHLAGE KLÄREN,UND KEINE HAARSPALTEREI WIE HEUSCHRECKE BETREIBEN.ALLEN ANDEREN DIE MIR BEISTEHEN ODER AUF TEILSCHULD TIPPEN "VIELEN DANK".LIZZARD WAR MIT SEINER ÄUSSERUNG AM NÄCHSTEN.DER BMW FAHRER ÜBERNIMMT SEINEN SCHADEN SELBST ,ICH MEINEN EIGENEN -OBWOHL ER SICH BEI DER POLIZEI ERKUNDIGT HÄTTE;DIES HAT ER MIR TELEFONISCH MITGETEILT.AUCH NOCHMALS DANK AN HEUSCHRECKE ,DEN MUSTERFAHRER AUF DEUTSCHLANS STRASSEN.ALLZEIT GUTE FAHRT UND (KEINEN )SCHNEE UNTERM GUMMI.M.F.G JASSI. P.S SOLLTEST DU IN FLENSBURG NUR 1 PUNKT HABEN,HAST DU EINEN MEHR ALS ICH,UND DAS SEIT 1975.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
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