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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 AnhängerFreak
01.04.2006, 22:47 Uhr
Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???
Ich hab mal eine Frage zu meinem Führerschein und zwar habe ich Führerschein der Klasse BE.
1) Wie viel Gewicht darf ich insgesamt theoretisch ziehen, wenn in den Fahrzeugpapieren keine Einschränkung steht, oder steht das da immer drinne?
2) Und wenn ich dann einen Zug (also Auto+Anhänger) habe, dann wiegt der ja insgesamt mehr als 3,5t!
Heißt das jetzt, dass ich bei Schildern wie "Verbot für Fahrzeuge über 3,5t" (Also roter Kreis mit dem "LKW" drinne) nicht durchfahren darf?
Wie ist das bei Schildern, wo es ein Verbot für die tatsächliche Masse gibt?
3) Und noch eine etwas abweichende Frage zum Thema: Darf ich mit der Klasse B auch LKWs fahren mit zulässiger Masse bis 3,5t?
VIELEN VIELEN Dank für eure Antworten!
LG, AnhängerFreak

 DaRealAd
01.04.2006, 23:12 Uhr
zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???
1) Seitens der Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Anhängers nicht beschränkt. Solange das Zugfahrzeug maximal 3,5 t wiegt, darfst du alles dranhängen, natürlich unter Beachtung der zulässigen Anhängelasten usw.
2) Wenn sich die Schilder auf das zulässige Gesamtgewichte beziehen, dann ist hiermit das Gesamtgewicht des Zuges gemeint.
Bei der Begrenzung auf das tatsächliche Gewicht gelten jeweils Zugfahrzeug und Anhänger getrennt.
3) Ja, die Fahrzeugart ist egal, nur Gewicht und Sitzplätze sind beschränkt.
 AnhängerFreak
02.04.2006, 09:52 Uhr
zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???
Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
zu 2) heißt das dann, dass ich wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges >3,5t, dass ich nicht durchfahren darf bei so einem Verbotsschild??
 Ps2spieler
02.04.2006, 11:01 Uhr
zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???
Hm ich hab den BE nicht hab letztes Jahr vom Apr -Juni Füherschein gemacht. Hab Fahrzeugdaten von mein Vater sein Auto durchgegeben und Daten vom Wohnwagen laut Fahrschullehrer darf ich den mit normalen B fahren. Aber ich hab gehört es hat sich igendwas geändert könnte es sein das ich nicht mehr mit B mit Wohnwagen fahren darf? Bitte um Antwort.
 DaRealAd
02.04.2006, 15:05 Uhr
zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???
@Anhängerfreak: Richtig
@Ps2spieler: Bei der Klasse B hat sich nichts geändert, da gelten die gleichen Regeln wie immer: zGG Anhänger < Leergewicht Zugfahrzeug und zGG Zug < 3,5 t
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Haltverbot,
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur für Lkw gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?
Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat
Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn
Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
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