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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
14.04.2007, 15:08 Uhr

zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

gibt es eine begrenzung der parkdauer von anhängern auf öffentlichen parkplätzen?
ich denke an ein urteil oder ähnliches. die meisten gemeinden haben ja eigenen vorschriften.
meine aussicht wird mir nun schon seit 6 wochen zugeparkt ohne das ich den verursacher kenne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
14.04.2007, 16:35 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Bremsbereitschaft

Geschwindigkeit vermindern

Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

In unübersichtlichen Kurven

An Fahrbahnverengungen

An Bahnübergängen