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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
27.05.2007, 14:19 Uhr

Geschlossene Ortschaft

Hallo Zusammen,

mich würde mal interessieren, nach welchen Kriterien eine Ortschaft zur geschlossenen Ortschaft, also mit gelbem Ortsschild, wird. Das Gegenstück wäre das grüne Schild mit gelben Buchstaben.

Weiß jemand, nach welchen Kriterien eine Ortschaft als geschlossen erklärt wird oder nicht?

Danke für die Antworten.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
27.05.2007, 17:45 Uhr

zu: Geschlossene Ortschaft

Hallo july_18,

leider ist meine Frage damit nicht beantwortet, aber trotzdem danke.

Meine Frage ist:
Durch welche Kriterien wird eine Ansammlung von Häusern zur offenen (heißt das so?) Ortschaft oder zur geschlossenen Ortschaft?

Im Einzelnen:
- Ab wann überhaupt ein Ortsschild?
- Ab wann ein grünes Ortsschild?
- Ab wann ein gelbes Ortsschild?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.05.2007, 18:35 Uhr

zu: Geschlossene Ortschaft

Das wird dann gemacht, wenn man durch eine 50er Beschränkung wunderbar Autofahrer abzocken kann. Nicht umsonst stehen Blitzer oft am Ortseingang.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.05.2007, 20:15 Uhr

zu: Geschlossene Ortschaft

Aus der VwV-StVO zu Zeichen 310/311:

"Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet."

Es gibt neben dieser Definition keine nähere Erklärung in der Form "Mehr als 3 Häuser auf einer Länge von 100 Metern". Entscheidend kann also auch der optische Gesamteindruck der "geschlossenen Bebauung" sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

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