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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern guybrush
20.06.2007, 12:21 Uhr

Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Hi,
bei uns in Ingolstadt gibt es folgende Kreuzung:
http://maps.google.com/maps?f=q&hl=de&q=in
golstadt&ie=UTF8&ll=48.756458,11.437658&am
p;spn=0.002426,0.005021&t=k&z=18&om=1


An dieser ist mir gestern folgendes passiert:
Ich wollte von Südosten (Asamstraße) in die dreispurige Straße (Ringstraße) abbiegen. Die Spuren auf dieser sind folgendermaßen geordnet: linke Spur: links abbiegen, geradeaus; mittlere Spur: geradeaus; rechte Spur: rechts abbiegen (ab dem großen Parkplatz führt die Ringstr. nur noch zweispurig weiter, die dritte Spur biegt kurz davor ab). Ich wollte die Ringstraße weiterfahren, also habe ich mich als Ortskundiger in der Asamstraße (die sich kurz vor der Einmündung - an der übrigens eine Ampel steht - in zwei Spuren aufteilt) in die linke Spur eingeordnet. Die Ampel wurde grün, ich fuhr los auf die mittlere Spur. Auf halber Strecke zur nächsten Kreuzung drängte mich dann auf einmal ein dicker Audi A8 (ohne zu blinken) plötzlich auf die dritte Spur, auf der gottseidank niemand war. An der Ampel hab ich dann das Fenster runtergekurbelt und den Fahrer gefragt, was das soll, worauf mich der erstmal ein blödes Arschloch geschimpft hat; gemeint hat, ich solle doch nochmal in die Fahrschule gehen und mir mit Anzeige gedroht hat.

Allerdings habe ich mich - meiner Meinung nach - korrekt verhalten. Laut Rechtsfahrgebot hätte sich der Kerl nach dem Abbiegen in die Rechtsabbiegerspur einordnen müssen, egal ob es ihm gepasst hätte oder nicht.

Oder? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.06.2007, 12:29 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

So unklar ist das doch gar nicht.

Ich sag nur das Stichwort Fahrstreifenwechsel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern guybrush
20.06.2007, 12:42 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Für mein Gegenüber anscheinend schon.
Naja, wenn der mich jetzt wirklich anzeigt, geht der Schuss auf jeden Fall sauber nach hinten los, weil er sich ja falsch verhalten hat. Nicht geblinkt, Verdrängen von der Spur, grobe Beleidigung (habt ihr schon mal Bayern fluchen gehört? ;) ) etc.

Aber das ist ja auch nicht das erste Mal, dass es solche Situationen an dieser Stelle gibt. Hab gestern in einem lokalen Forum dasselbe gepostet, das Problem haben mehrere. Einige meinen, die linke Spur Asamstraße führt automatisch auf die linke Spur Ringstraße und die rechte Spur eben auf die mittlere. So einer war anscheinend unser lieber Audi-Fahrer.

Meiner Meinung nach könnten die da ganz einfach mit gestrichelten Linien die Spuren fortsetzen, dann wär das alles gar kein Problem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.06.2007, 13:01 Uhr

Seit wann gelten persönliche Meinungen?

Hallo,

persönliche Meinungen gelten im Strassenverkehr garnichts, sondern nur die Regeln der StVO und zwar gleichberechtigt für Ortskundige und Ortsfremde.

Die Regelung ist doch ganz einfach: Rechtsabbieger dürfen im Gegenverkehr vor Linksabbiegern fahren.

Das mit dem Rechtsfahrgebot ist ein albernes Argument. Das würde dann ja auch für dich gelten.

"Aber das ist ja auch nicht das erste Mal, dass es solche Situationen an dieser Stelle gibt."

Kein Wunder, wenn sich die "ortskundigen" Linksabbieger immer wieder falsch verhalten.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
20.06.2007, 13:04 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Also wenn der Kerl tatsächlich so d**f ist, Dich anzuzeigen, erstatte Gegenanzeige, nach geschildertem Ereignis hat er keine Chance!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern guybrush
20.06.2007, 13:32 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Seit wann persönliche Meinungen gelten? Ich würde sagen, seit wir in einer Demokratie leben...

In der StVO schauts natürlich anders aus, aber laut StVO war ich wohl auch im Recht.

Außerdem hat das mit Rechtsabbiegern und Linksabbiegern an sich herzlich wenig zu tun. Es geht um den Spurwechsel vor der Kreuzung. Also nochmal:
Ich habe mich in der Asamstraße in weiser Voraussicht in die linke Spur eingereiht, weil wenn ich auf der rechten geblieben wäre, hätte ich mich auch nach dem Abbiegen in die rechte Spur einordnen müssen. Da ich aber weiß, dass diese ein paar Meter weiter zur Rechtsabbiegerspur wird, bin ich gleich auf der linken bzw. dann mittleren geblieben. Von daher ist das mit Rechtsfahrgebot wahrscheinlich auch hinfällig, aber warum gibt es da dann bitte zwei bzw. drei Spuren?

Die Frage, die sich stellt, ist:
Führen die beiden Spuren jetzt auf die linke und mittlere oder auf die mittlere und rechte Spur? Meiner Meinung nach ist letzteres der Fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
20.06.2007, 13:44 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Und meiner (ebenso unmaßgeblichen) Meinung nach ersteres. Da die ganz rechte Spur nach ein paar Metern aufhört, ergibt es m.E. weit mehr Sinn, wenn Asam(links) zu Ring(links) und Asam(rechts) zu Ring(Mitte) wird: zwei durchgehende Spuren.

Deine Variante, die alle Leute von Asam(rechts) quasi in die Sackgasse führt, sorgt im Vergleich für weit mehr Stress bei allen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.06.2007, 15:24 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Also, ich muß gestehen, daß ich die Situation nicht ganz verstanden habe.
Grundsätzlich ist es aber so, daß der, der den Fahrstreifen benutzt, der am weitesten rechts ist, entscheiden darf, in welchen Fahrstreifen er sich nach dem Abbiegen einordnet.
Der Verkehr auf den Fahrstreifen links davon hat Vorrang zu gewähren.

Anders ist es, wenn auf der Kreuzung die Fahrstreifen durch MArkierungen deutlich weitergeführt werden, sodaß die eine Rechtsabbiegerspur in den einen Fahrstreifen mündet, die andere in den anderen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
20.06.2007, 18:39 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Also mehrere Dinge gibt es hier zu sagen:

Rechtsfahrgebot greift hier nicht, denn innerorts herrscht immer noch freie Fahrstreifenwahl.

Warum hast Du Dich als Ortskundiger nicht auf die linke Spur eingeordnet? Laut dem Luftbild ist das am ehesten die Verlängerung der Straße.

Der Audi hat aber auch unrecht, denn wenn auf der rechten Spur fährt und deutlich nach dem Abbiegevorgang auf die mittlere Spur fährt (auch noch ohne blinken) muß er sich definitiv vor oder hinter Dir einordnet. Der, der den Fahrstreifen wechselt, muß schauen, wie er das anstellen und nicht Du, der Du auf dem Fahrstreifen geblieben bist.

Ich wäre einfach auf dem Fahrstreifen geblieben. Keine Angst, der fährt vorsichtiger, denn in einen A8 macht man nicht mal eben kurz ein paar Beulen rein.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.06.2007, 18:54 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

»Grundsätzlich ist es aber so, daß der, der den Fahrstreifen benutzt, der am weitesten rechts ist, entscheiden darf, in welchen Fahrstreifen er sich nach dem Abbiegen einordnet.
Der Verkehr auf den Fahrstreifen links davon hat Vorrang zu gewähren.«


Wo steht das denn bitte? Quelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
20.06.2007, 23:41 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Um das mit dem Abbiegen auf mehrspurigen Straßen zu klären, zeige ich mal alle Situationen auf:

1.: Einspurige Straße biegt in mehrspurige Straße ab:
Man kann beim Abbiegen den Fahrstreifen wählen, den man will. Extrembeispiel: Einspurige Straße und ich biege nach rechts in eine zweispurige Straße ab. Gegenüber steht jemand und will links abbiegen. Beide haben gleichzeitig grün. Auch dann darf ich beim Rechtsabbiegen sofort auf die linke Spur wechseln, da der Linksabbieger Rechts-vor-Links zu beachten hat.

2.: Mehrspurige Straße biegt in mehrspurige Straße ab:
Beim Fahrstreifenwechsel hat derjenige, der den Fahrstreifen wechseln möchte, darauf zu achten, daß er niemand behindert. Dies gilt beim Abbiegen genauso, wie wenn die Straße gerade wäre. Natürlich ist es sinnvoll, wenn man den Fahrstreifen erst nach dem Abbiegen vornimmt, den während des Abbiegens ist so was viel schwieriger.

3.: Mehrspurige Straße biegt in einspurige Straße ab:
Die Situation kommt hoffentlich nirgends vor. Meistens wird direkt nach dem Abbiegen eine Fahrspur beendet. Und dann gilt --> Reisverschluß.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.06.2007, 00:12 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

» Wo steht das denn bitte? Quelle? «

» Mehrspurige Straße biegt in mehrspurige Straße ab:
Beim Fahrstreifenwechsel hat derjenige, der den Fahrstreifen wechseln möchte, darauf zu achten, daß er niemand behindert. Dies gilt beim Abbiegen genauso, wie wenn die Straße gerade wäre. Natürlich ist es sinnvoll, wenn man den Fahrstreifen erst nach dem Abbiegen vornimmt, den während des Abbiegens ist so was viel schwieriger. «


Wie ich bereits sagte, ist das nicht ganz richtig. Werden die Fahrstreifen nicht deutlich über die Kreuzung weitergeführt, hat derjenige, der ganz rechts fährt, freie Fahrstreifenwahl, andere haben sich unterzuordnen.
Das ergibt sich aus §9 Abs. 1 Satz 2 StVO:

» Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig «

Wer sich entgegen dieser Vorschrift verhält, ist wartepflichtig. Deutlich sagt das das KG Berlin:

» Den nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer, der sich - entgegen der Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO - nicht möglichst weit rechts eingeordnet hatte und links neben einen weiteren Rechtsabbieger fährt, trifft gegenüber diesem eine erhöhte Sorgfaltspflicht; er muss den vorschriftsmäßig eingeordneten Rechtsabbieger sorgfältig beobachten, darf ihn nicht behindern, in Bedrängnis bringen oder gefährden und muss ihm notfalls den Vortritt lassen. «

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.06.2007, 00:20 Uhr

zu: Unklare Verkehrslage: Wer hat recht?

Hintergrund ist übrigens folgender: Sind keine Markerungen vorhanden ENDET der Fahrstreifen an der Kreuzung; es findet also kein Fahrstreifenwechsel im eigentlichen Sinne statt.

Ist der Fahrstreifen aber über die Kreuzung weitergeführt, so gilt, ganz nach diezge, § 7 Abs. 5 StVO.

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