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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Security_neu
15.07.2007, 17:50 Uhr
100 Meter Regel nach Schildern?
Ich hab dunkel in Erinnerung, dass es in NRW eine Richtlinie gibt, nach der erst rund 100 Meter nach einem Geschwindigkeitsschild eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Weiß da jemand was genaueres drüber?
Weil es ja eigentlich logisch wäre, nehmen wir mal an man fährt außerorts mit 70 und auf einmal kommt ein Ortsschild und direkt dahinter dann 30. Da kann man ja nicht innerhalb 5 Metern runterbremsen. Oder gibt es diese Richtlinie nicht?
Denn wenn es diese Gäbe, wären Begrenzungen mit dem Zusatz "auf den nächsten 100 Metern" ja wirkungslos.
MrMurphy
15.07.2007, 18:09 Uhr
Es gibt keine 100m Regel
Hallo,
es gibt keine 100m Regel.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ab dem Schild.
Schilder, auch Ortsschilder und Tempo 30-Schilder kommen nicht einfach, sondern stehen fest am Strassenrand.
Man muss auch nicht auf 5 Metern abbremsen, da man sowieso auf Sichtweite anhalten können muss. Dann dürfte eine Minderung auf 50 km/h und auch kurz danach auf 30 km/h kein Problem sein. Zumal in der Regel, wenn Ortsschilder nicht auf weite Entfernung zu erkennen sind, vorher Geschwindigkeitstrichter eingerichtet sind.
Gruss
MrMurphy
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: 100 Meter Regel nach Schildern?
Innerhalb von 5 m ist mir noch keine Geschwindigkeitsreduzierung von 40 kmh aufgefallen. Wenn man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, dann ist der Abstand von einem zum anderen Schild normaler Weise ausreichend, um seine Geschwindigkeit zu reduzieren.
Aber, wie es so ist, wird man, wenn man sich, nicht nur am heutigen Sonntag, an die Geschwindigkeitsvorschriften hält, reihenweise überholt. (Dabei bin ich schon teilweise nach meinem Tacho etwas 5 kmh mehr als erlaubt gefahren)
Doch denke dran: Blitzer lauern überall!
Security_neu
17.07.2007, 21:19 Uhr
zu: 100 Meter Regel nach Schildern?
"Aber, wie es so ist, wird man, wenn man sich, nicht nur am heutigen Sonntag, an die Geschwindigkeitsvorschriften hält, reihenweise überholt. (Dabei bin ich schon teilweise nach meinem Tacho etwas 5 kmh mehr als erlaubt gefahren)
Doch denke dran: Blitzer lauern überall! "
Bei uns aber nicht Sonntags!! Glaubs mir, ich fahr im Mobilen Sozialen Dienst, täglich rund 100 km durch die Städte. Auch teilweise am WE. Und Sonntags hab ich noch NIE ne Messung gesehen. Bin deswegen auch immer 20 Minuten eher fertig als Samstags (Und das bei identischer Strecke). Aber Samstags wird oft gelasert bei uns.
Alex
17.07.2007, 21:39 Uhr
zu: 100 Meter Regel nach Schildern?
Also ich hab mal in ner Fernsehreportage gesehen, dass es in manchen gebieten sehrwohld ie Regel gibt, dass erst "soundsoweit" nach einem Schild geblitz wird - hängt aber von den Bundesländern oder Gemeinden (wer auch immer da nochmal zuständig ist) ab.
Mich würd auch mal interessieren wie das auf der Autobahn ist. Bin heute mal wieder an einem 100er Schild vorbeigekommen das nach einem sehr langen unbegrenzten Bereich hinter einer Kurve aufgestellt war.
Anscheinend können sie ja da auch ab dem schild Blitzen. Worin besteht dann der Sinn dass es unbegrenzte Bereiche gibt. (= Man darf dort schnell fahren wird aber durch solche Sachen gezwungen entweder "zu schnell zu sein" oder eben auf halsbrecherische Art und Weise zu bremsen, dass die Hintermänner einem in Kofferaum fahren....
Wär schön dazu mal ein paar Statements zu hören.
mfg
Alex
durbanZA
17.07.2007, 23:11 Uhr
zu: 100 Meter Regel nach Schildern?
» Also ich hab mal in ner Fernsehreportage gesehen, dass es in manchen gebieten sehrwohld ie Regel gibt, dass erst "soundsoweit" nach einem Schild geblitz wird - hängt aber von den Bundesländern oder Gemeinden (wer auch immer da nochmal zuständig ist) ab. «
Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht.
Allerdings können einzelne Kommunen interne Richtlinien erlassen, ab welcher Entfernunggeblitzt werden sollte .
Diese Richtlinien sind aber nur eine Maßgröße, die unterschritten werden dürfen. In keinem Fall hat ein Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf, wenn gegen eine solche Richtlinie verstoßen werden sollte.
» Worin besteht dann der Sinn dass es unbegrenzte Bereiche gibt «
Auch auf Autobahnen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem entsprechenden Schild und sofort danach darf geblitzt werden.
Völlig Unbegrenzte Bereiche gibt es aber nicht: Wenn keine zHG vorgeschrieben ist, dann gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen . Darauf sind auch Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgerichtet: Auf Autobahnen müssen die Schilder so positioniert sein, daß sie bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h erkannt werden können.
Wer schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, der tut dies auf eigene Verantwortung und muß sicherstellen, daß er dennoch jede "plötzlich" auftauchende Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild einhalten kann.
Generell darf in Deutschland nur so schnell gefahren werden, daß innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann (§ 3 Abs. 1 StVO). Also muß man Verkehrszeichen erst recht erkennen können.
MIch erinnert das ein bisschen an diesen Alten Witz:
Der Polizist hält einen Autofahrer an: "Haben Sie das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen?" -darauf der Autofahrer: "Wie denn- bei dem Tempo"?
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?
Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?
Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren
Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen
Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
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