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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Stiften
10.11.2007, 11:13 Uhr
Einfahrt zugeparkt?
Morgen.
Hatte heute morgen auf meiner Windschutzscheibe einen Zettel folgenden Inhaltes:
»Fechheit! Gleich 2 Einfahrten zugeparkt! Bitte im Haus melden"«
Allerding habe ich den Zettel erst bemerkt, als ich bereits wieder zuhause war.
Weis auch überhaupt nicht, wo ich die Ausfahrten zugeparkt haben soll, habe auch an verschiedenen Stellen das Auto abgestellt.
Bin ich verpflichtet, mich da zu "melden"? Vor allem auch dann, wenn ich nicht mal weis wo oder bei wem?
Wenn sich jemand das Nummernschild notiert hat, besteht die Gefahr einer Anzeige, bzw. was würde passieren?
Danke im Vorraus.
Ute
10.11.2007, 11:46 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Wenn nicht mehr auf dem Zettel stand, kein Datum, keine Adresse, kein Namen, dann brauchst Du Dir kein Kopf machen. Sicher war es für jemanden, der einen Parkplatz sucht und nicht weiß wo er einparken soll nicht einfach. ES waren, wenn ich Deine Aussage richtig verstehe, weniger Autos als Parkplätze vorhanden, aber der Schreiber des Zettels fand trotzdem keinen Parkplatz, weil beim Einparken nicht auf die Markierung geachtest wurde. Aber eine Anzeige wird wohl nicht folgen. Ich habe noch keinen Passus gefunden, in dem Verwarngeld für nicht richtiges Einordnen auf gekennzeichneten Parkplätzen aufgeführt wird.
Ich nehme mal an, es handelt sich um ein Parkplatz, bei dem man mit Parkscheibe oder unbegrenzt Parken kann. Bei Parkplätzen mit Parkuhr solltest Du aber darauf achten, daß Du wirklich nur einen Parkplatz belegst. Nicht das bei Kontrollen durch die Politessen es Dir angekreidet wird, daß Du bei Benutzung von 2 Parkplätzen nur einmal die Gebühr bezahlt zu hast.
Ute
10.11.2007, 11:54 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Oh, ich merke gerade, Du mußt wohl neben den Parkplatz gstanden haben. Ich habe mal wieder nur die Hälfte beim ersten Mal gelesen und dann ohne noch eimal auf deinen Beitrag zu achten meine Gedanken dazu niedergeschrieben.
Wenn Du in der einfahrt und nicht auf dem Parkplatz gestanden hast, sieht die Sache schon schlechter für die aus. Dort darfst Du nämlich nicht parken. Du kannst von Glück reden, das Dein Fahrzeug nur ein Zettel hatte und nicht gleich abgeschleppt wurde. Ich würde Dir empfehlen, den Zettel aufzuheben und im Fall der Fälle, das zu schildern, was Du hier geschrieben hast. Damit hast Du ein Beweisstück in der Hand. Es mildert damit zwar nicht Dein schuldhaftes Parken, aber damit kannst Du belegen, das Du auf Grund der fehlenden Angaben nicht wußtest, bei wem Du Dich melden sollst.
durbanZA
10.11.2007, 13:43 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Na toll, man soll sich irgendwo melden, um sich ansch*** zu lassen.
Selbstverständlich mußt Du Dich nirgenwo melden, um Dich zu entschuldigen o.ä..
Ich jedenfalls hätte das nicht gemacht.
Die Möglichkeit einer Anzeige besteht allerdings.
Stiften
10.11.2007, 16:33 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Naja, ich hab an 2 Stellen geparkt. Zuerst auf einem größeren Platz von 23:30 Uhr bis ca. 02:00 Uhr. Besteht die Möglichkeit, dass da eine Garage war, die ich blockiert habe...
Naja und an der zweiten kann das ja gar nicht sein, da dürfte nix gewesen sein...
Naja, aber mir ist auch kein Bußgeldsatz fürs "Einfahrt zuparken" bekannt...
Was soll eine Anzeige bringen?
Ute
10.11.2007, 16:40 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Ich glaube eher weniger, das Du eine Anzeige erhältst. Stell Dir mal vor, Du hättest den Zettel gleich gefunden und hättest, wenn es diese Stelle war, um 2.00 Uhr nachts geklingelt. Ob es den Bewohnern recht gewesen wäre,das wage ich zu bezweifeln. Außerdem, woher willst Du wissen, ob es wirklich die Bewohner dieses Hauses waren, von denen der Zettel stammt, so ganz ohne konkrete Angaben. Wenn es nur ein "Dummer Jungen Streich" war, wärst Du der angeschmierte gewesen.
steinboeckin
10.11.2007, 17:41 Uhr
zu: Einfahrt zugeparkt?
Hallo Stiften,
dein Glück, dass WE ist... grrmpff.
Wenn ich am WE um 5.00 Uhr (noch im Halbschlaf) los muss, um zur Arbeit zu fahren, passiert es auch schon mal -früher öfter, jetzt seltener- dass meine Garagenein/-ausfahrt zugeparkt ist. Das lässt den Blutdruck ordentlich steigen und ich habe die richtige "Betriebstemperatur", um effektvolle Arbeit zuleisten ;-)
Während der Woche rufe ich die Verkehrsüberwachung an. Die kommen schnell und ratz-fatz ist das Auto abgeschleppt. Aber am WE arbeiten die nicht.
Da rufe ich die Polizei. Die erklären mir, ich müsse rechtzeitig aufstehen, um pünktlich evtl. mit Bus und Bahn zur Arbeit zu kommen, weil ich nicht aus der Garage komme... (das lässt meinen Blutdruck höher steigen). Es ist auch schon vorgekommen, dass mir der "freundliche" Polizist beim 'Rausfahren behilflich ist. Ich schlage ihm vor, er solle mein Auto aus der Garage fahren, da ich mich nicht dazu in der Lage sehe.
Das verweigert er natürlich. Also findet dann morgens um 5.00 Uhr ein Rangiermanöver mit lautstarken Anweisungen des Polizisten statt.
Natürlich geht dann hier und da mal ein Fenster auf und ein verschlafenes Etwas lugt hinaus.
Ich denke, du bist noch einmal davongekommen. Schade, ich hätt's dir gewünscht.
Aber hüte dich, während der Woche arbeitsame Mitmenschen zuzuparken... grrmpff!
Gruß
steinboeckin
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?
Motorräder
Fahrräder
Straßenbahnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
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Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen
Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?
Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren
Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können
Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann
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