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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
steve5
04.02.2008, 22:39 Uhr
Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Guten Abend,
wenn auf der Fahrbahn nur die folgenden Pfeile sind, aber kein Vorwegweiser, der dieses einordnen vorgibt; ist das dann überhaupt verbindlich?
http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/297.gif
Der Vorwegweiser in meinem Fall kennt nur eine Spur. Darf ich dann theoretisch auch von der linken Spur aus geradeaus fahren?
durbanZA
04.02.2008, 22:48 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Nein, das darfst Du nicht.
Solche Pfeile (Verkehrszeichen 297) haben eine vorschreibende Wirkung bezüglich der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung (§ 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO); es sind Vorschriftszeichen.
Wer gegen die durch die Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung verstößte, handelt ordnungswidrig (Nr. 155 BKat).
Ein Vorwegweiser (Verkehrszeichen 243) ist dagegen nur ein Richtzeichen ohne jegliche rechtliche Wirkung. Sie dienen nur der Information der Autofahrer.
mfG
Durban
steve5
04.02.2008, 23:07 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Aaaaja...ich dachte eigentlich einmal gehört zu haben, dass in Deutschland Straßenmarkierungen nie verbindlich sind (Durchgezogene Linie ist doch auch immer mit Überholverbotsschild versehen und dient nur der Erinerung oder???).
Aber was mache ich jetzt im oberen Fall wenn alles voll Autos steht? hellsehen???
durbanZA
04.02.2008, 23:26 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
» (Durchgezogene Linie ist doch auch immer mit Überholverbotsschild versehen und dient nur der Erinerung oder???). «
Das ist definitiv falsch.
Auch die durchgezogene Linie ist allein Vorschriftszeichen und ist verbindlich.
Überhaupt hat sie eine andere Bedeutung als das Überholverbot:
- Das Überholverbot verbietet das Überholen bestimmter Fahrzeugarten, verbietet aber bspw. nicht einen Fahrstreifenwechsel.
- Die durchgezogene Linie beinhaltet das Verbot, eben jene zu überfahren. Wenn Du also nicht über die durchgezogene Linie fährst, darfst Du innerhalb des erlaubten Bereiches überholen.
Beides kann selbstverständlich kombiniert werden, das muß aber nicht zwingend so sein.
» Aber was mache ich jetzt im oberen Fall wenn alles voll Autos steht? hellsehen??? «
Meinst Du parkende Autos? Auf mit Pfeilen markierten Fahrbahnen darf nicht geparkt werden.
durbanZA
04.02.2008, 23:29 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Nachtrag:
Möglicherweise hast Du mal gehört, daß bloße Abbildungen von Verkehrszeichen keine verbindliche Wirkung haben (so z.B. eine "30" auf der FAhrbahn oder so).
Solche Abbildungen werden tatsächlich erst in Verbindung mit einem entspr. Verkehrszeichen wirksam.
steve5
04.02.2008, 23:39 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Ok, das mit den Geschwindigkeiten habe ich dann wohl gemeint.
Aber zum anderen Fall, nein ich meinte keine Parkenden sondern wartende, wenn diese Kreuzung ampelgeregelt ist...
durbanZA
04.02.2008, 23:48 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Vermutlich eher ein theoretisches Problem, denn im Allgemeinen klappt das Einordnen ja ohne größere Probleme :)
Ich stelle mir die Situation, die Du meinst, wie folgt vor:
Die Straße teilt sich, zwei Spuren (wie der objektive Betrachter weiß: einmal Geradeaus, einmal links).
Der rechte Fahrstreifen (geradeaus) ist voller wartender Autos. Deine Frage war ursprünglich, ob Du hier überholen und von der linken Spur geraudeaus fahren darfst.
Wie gesagt, auf der rechten Spur stehen Autos.
Aber dann siehst Du ja, daß der linke Fahrstreifen Linksabbiegern vorbehalten ist, demnach weißt Du dann ja, daß Du dort nicht geradeausfahren darfst...
Irgendwie verstehe ich die Situation doch nicht.
steve5
04.02.2008, 23:58 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Also folgende Situation:
Ich fahre auf eine Kreuzung zu. Meine Spur Teilt sich in 2 Spuren auf. (Eine für links und eine für rechts und geradeaus). Ich will geradeaus!
Die Kreuzung ist ampelgeregelt und auf beiden Spuren stehen so viele Autos, dass ich keine Pfeile erkennen kann. (Alle warten bis die Ampel grü wird)
Der weitere Verlauf bzw. Markierungen der Straße verraten es auch nicht und der Vorwegweiser eben auch nicht!
Das ganze ist in keinster weise Praxisfern; passiert mir öfter. Also woher weiss ich welche ich nehmen muss?
steve5
05.02.2008, 00:02 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Achja und in deinem ersten Post; meitest du statt 243 zufällig Zeichen 439???
durbanZA
05.02.2008, 01:38 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Ich meinte tatsächlich VZ 438/439, keine Ahnung, wie ich auch 243 kam.
» Das ganze ist in keinster weise Praxisfern; passiert mir öfter. Also woher weiss ich welche ich nehmen muss? «
Bevor Du tatsächlich die Kreuzung erreichst, hast Du die Pfeile passiert. Wenn Du merkst, daß Du Dich falsch eingeordnet hast, musst Du entweder in der vorgegebenen Richtung weiterfahren oder rechtzeitig den Fahrstreifen wechseln. Eine bessere Lösung hab ich nicht :)
Efreet
05.02.2008, 07:31 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Eine bessere Lösung gibt es auch nicht, ausser eben Schilder die schon vor der Fahrbahnmarkierung die Richtungen anzeigen.
Hier habe ich auch oft das Problem, wenn ich in fremden Stätdten unterwegs bin, dass nicht ersichtlich ist, welche Spur ich benutzen muss.
Ist eigentlich der einzigste Punkt bei dem Autofahren für mich stressig wird.
Bei uns gibt es viele Strassen mit einer Spur geradeaus und eine links&gerade aus. Und das auf einer Strecke ca. 4 mal. das 5. mal ist dann nur noch für Linksabbieger. Das kann schon mal etwas verwirrend sein.
to
05.02.2008, 20:13 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Wie wäre es mit mal Abstand halten ? ;-)
Denn wer beim Fahren keinen Boden mehr zwischen sich und dem Vordermann sieht, bekommt bei Annäherung an eine Kreuzung ganz zwangsläufig die oben geschilderten Probleme.
steve5
06.02.2008, 17:38 Uhr
zu: Pfeile auf Fahrbahn verbindlich?
Nur dumm wenn die Autos schon auf den Pfeilen stehen!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?
Sie dürfen die Linie
- nur zum Überholen überqueren
- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt
- nicht überqueren oder über ihr fahren
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