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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
fl00
27.03.2008, 21:48 Uhr
Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit auf Kraftfahrstraßen
Mir ist gerade beim Auffrischen der Verkehrsregeln folgende Frage (2.2.18-009) eines Fahrschulbogens aufgefallen: "Was gilt auf Kraftfahrstraßen?" - Die einzig falsche Antwort dabei ist: "Bei Dunkelheit darf schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt".
Heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass auf diesen Straßen bei Dunkelheit nur ca. 100Km/h gefahren werden darf, auch wenn diese über zwei, voneinander baulich getrennte, Fahrstreifen verfügen?
Da die Kraftfahrstraßen eben häufig wie Autobahnen ausgebaut sind, hat man auch mal gut und gerne das doppelte Abends/Nachts auf dem Tacho, weswegen ich jetzt leicht irritiert bin. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Drummer
27.03.2008, 22:14 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit auf Kraftfahrstraßen
Ich erkläre das mal so:
Abblendlicht hat eine Reichweite von ca. 60 bis 70 Metern. Innerhalb dieser übersehbaren Strecke mußt Du zum stehen kommen können.
Fernlicht hat eine Reichweite von bis zu 200 m.
Innerhalb dieser übersehbaren Strecke mußt Du zum stehen kommen können.
Der Grund dafür, warum wir Fernlicht an schnellen Kfz haben, ist also der, daß Du bzw. damit Du schneller fahren kannst und darfst!
Bei 100km/h hast Du einen Anhalteweg von ca. 80 m. Also mußt Du bei Nacht das Fernicht einschalten, weil Du sonst nicht innerhalb der übersehbaren Strecke zum Stehen kommen kannst!
Bei 70, 80 oder 90 km/h könntest Du noch mit Abblendlicht fahren. Vernünftig wäre es aber auch hier schon nicht mehr; denn Nachts sind wir alle nicht mehr so fit wie tagsüber!
Vielleicht brauchen wir eine halbe Sekunde mehr zum reagieren und schon verlängert sich der Anhalteweg z.B.
bei 70 km/h von 45 m auf 54 m
bei 80 km/h von 55 m auf 66 m
bei 90 km/h von 66 m auf 80 m
Fazit:
Gerade bei Dunkelheit darfst Du nicht schneller fahren als Dein Abblendlicht ausleuchtet! Weiterhin heißt es, daß Du das Fernlicht einschalten mußt, um mit Deiner "Wohlfühl-Richtgeschwindigkeit" fahren zu dürfen!
P.S.: Fernlicht Reichweite ca. 200 m:
Anhalteweg bei
170 km/h normale Reaktion -> 195 m!!!
170 km/h 1,5 Sek. Reaktion -> 220 m!!!
170 km/h 1,5 Sek. Reaktion und nasse Fahrbahn -> 280 m
Noch Fragen! :-)
durbanZA
27.03.2008, 22:43 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit auf Kraftfahrstraßen
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h bzw. die zul. Höchstgeschwindigkeiten gelten nur unter "günstigen Umständen" (insbesondere in Bezug auf Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse).
Grundsätzlich darf man nur so schnell fahren, daß man innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (§ 3 Abs. 1 S. 3 StVO).
Bei Dunkelheit darf man also nur so schnell fahren, wie es die Reichweite des Abblendlichts zulässt.
Eine Ausnahme hiervon wird auf Autobahnen gemacht: Hier braucht bei Dunkelheit unter bestimmten Umständen die Geschwindigkeit nicht an die Reichweite des Abblendlichtes angepasst werden (§ 18 Abs. 6 StVO)
Hier also die eigentliche "Falle" dieser Frage: Diese Ausnahme gilt nur für Autobahnen, nicht für (wenn auch autobahnähnlich ausgebaute) Kraftfahrstraßen.
Grundsätzlich gilt unter günstigen Umständen allerdings auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen die
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wie auf Autobahnen), auf Kraftfahrstraßen ohne eine solche Trennung die zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
mfG
Durban
fl00
28.03.2008, 00:24 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit auf Kraftfahrstraße
Vielen Dank für eure Antworten!
Dann werde ich ab sofort natürlich nurnoch so schnell fahren, wie das Abblendlicht hergibt ;)
Drummer
28.03.2008, 18:39 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit auf Kraftfahrstraßen
Oder das Fernlicht...
... aber eben nur begrenzt!
Wenn Du, möglichst vor der Fahrt, mal schnell Deinen Anhalteweg wissen möchtest, lade Dir dieses Programm mal runter:
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/service/2.6.5.4.
php
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