|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Twingogirl
04.05.2008, 21:27 Uhr
Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Hey Leute, bin neu hier...aber brauche unbedingt Hilfe!
Ich hatte vor 2 Wochen ein Autounfall-mir ist auf der Autobahn jemand in die Seite geknallt, weil er keinen Schulterblick gemacht hat und ich im toten Winkel war! Mein Auto ist Totalschaden und ich hatte nen schweres Schleudertrauma und einen verstauchten Rücken.
Die Polizei hat mir jetzt ein Formular geschickt, dass ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen kann! Ist das sinnvoll? Was hab ich davon? Nur das der andere ne Strafe kriegt?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Liebe Grüße Twingogirl ;-)
Volltreffer
04.05.2008, 23:53 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Kahli, das ist Unfug, die zivilrechtliche Seite, also Schadenersatz jedweder Form bleibt von einem strafrechtlichen Vorgang in so fern unberührt.
Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt oder eingestellt werden. Der TE träte allenfalls als Nebenkläger auf.
tolu
05.05.2008, 14:25 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
ist leider nicht ganz unsinn. sicher kann man nur zivilrechtlich vorgehen. aber es ist deutlich schwerer die schäden zu beweisen. bei strafantrag ermittelt der staat für dich. dieser hat auch mehr möglichkeiten als du. zudem wird sich in einem zivilprozess die frage stellen, warum du nicht einen strafantrag gestellt hast, wenn du doch prozessiert.
jules17
05.05.2008, 16:42 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage
Crashkid
05.05.2008, 17:06 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
<<Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage>>
Hast du die anderen Beiträge gelesen?
jules17
05.05.2008, 19:21 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
war darauf bezogen:
"Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt"
Alex
05.05.2008, 19:22 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
@crashkid
Wieso sieht es so aus als hätte sie die anderen Beiträge nicht gelesen.
Einer at geschrieben, es sei wohl ein Offizialdelikt, sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist.
jules17
06.05.2008, 08:49 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
"sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist. "
*er
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte
Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?
Indem er
- zwei Tassen starken Kaffee trinkt
- eine halbe Stunde spazieren geht
- eine halbe Stunde schläft
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?
Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse
Persönliche Fähigkeiten
Sicht- und Wetterverhältnisse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte
Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?
Dem Fahrzeug Platz machen
Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen
Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|