
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Twingogirl
04.05.2008, 21:27 Uhr
Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Hey Leute, bin neu hier...aber brauche unbedingt Hilfe!
Ich hatte vor 2 Wochen ein Autounfall-mir ist auf der Autobahn jemand in die Seite geknallt, weil er keinen Schulterblick gemacht hat und ich im toten Winkel war! Mein Auto ist Totalschaden und ich hatte nen schweres Schleudertrauma und einen verstauchten Rücken.
Die Polizei hat mir jetzt ein Formular geschickt, dass ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen kann! Ist das sinnvoll? Was hab ich davon? Nur das der andere ne Strafe kriegt?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Liebe Grüße Twingogirl ;-)

 Volltreffer
04.05.2008, 23:53 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Kahli, das ist Unfug, die zivilrechtliche Seite, also Schadenersatz jedweder Form bleibt von einem strafrechtlichen Vorgang in so fern unberührt.
Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt oder eingestellt werden. Der TE träte allenfalls als Nebenkläger auf.
 tolu
05.05.2008, 14:25 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
ist leider nicht ganz unsinn. sicher kann man nur zivilrechtlich vorgehen. aber es ist deutlich schwerer die schäden zu beweisen. bei strafantrag ermittelt der staat für dich. dieser hat auch mehr möglichkeiten als du. zudem wird sich in einem zivilprozess die frage stellen, warum du nicht einen strafantrag gestellt hast, wenn du doch prozessiert.
 jules17
05.05.2008, 16:42 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage
 Crashkid 
05.05.2008, 17:06 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
<<Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage>>
Hast du die anderen Beiträge gelesen?
 jules17
05.05.2008, 19:21 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
war darauf bezogen:
"Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt"
 Alex
05.05.2008, 19:22 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
@crashkid
Wieso sieht es so aus als hätte sie die anderen Beiträge nicht gelesen.
Einer at geschrieben, es sei wohl ein Offizialdelikt, sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist.
 jules17
06.05.2008, 08:49 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
"sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist. "
*er
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn
Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn
Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-108 / 3 Fehlerpunkte
Was weist auf einen überhöhten Kraftstoffverbrauch wegen starkem Verschleiß oder falscher Einstellung des Motors hin?
Kondenswasser, das aus dem Auspuff kommt
Starker, dunkler Auspuffqualm
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|