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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 diezge
17.05.2008, 15:36 Uhr
Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Einer meiner Hausmitbewohner hat an seinem Auto ein Kurzzeitkennzeichen gültig bis 12.05.2008. Er genießt also keinen Versicherungsschutz mehr. Das Auto steht zwar in einer verschlossenen Garage, wurde aber nach dem 12.05.2008 noch einmal bewegt.
Meine Frage:
Ich habe Angst, wenn mein Auto im Hof steht und er mit abgelaufenem Kennzeichen dagegen fährt, da es mit dem Geld bei ihn nicht so dicke ist.
Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?
Danke.
Gruß,
diezge

 Security_neu
17.05.2008, 16:05 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
"Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?"
Ohne Kennzeichen kann er es so lange auf Privatgrund stehen haben und bewegen wie er möchte. Er darf damit nur nicht auf öffentliche Straßen. Gibt keine Frist in der er es verschrotten/Verkaufen muss. Ist das Auto denn sooo mitgenommen?
 diezge
17.05.2008, 17:24 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Hallo,
was heißt mitgenommen. Ziemlich rostig sieht die Karre halt schon aus. Aber er kann sich nichts anderes leisten und das letzte Auto hat er durch einen Unfall verloren.
Als ich einmal ein Auto abmelden wollte, mußte ich einen "Entsorgungsnachweis" eines Autoverwerters bei der Zulassungsstelle nachreichen. Auf meine Nachfrage, ob ich das Auto nicht unangemeldet behalten darf, hieß die Antwort: "Nein, ist nicht erlaubt!"
Was gilt nun?
Gruß,
diezge
 Georg_g
17.05.2008, 17:51 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Einen Verwertungsnachweis benötigt man nur, wenn man das Auto endgültig aus dem Verkehr ziehen will, also wenn das Auto verschrottet wird. § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung:
"Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen."
Dein Nachbar will sich aber nicht seines Autos entledigen, er will es behalten und nicht verschrotten lassen. Er kann es ohne Kennzeichen (oder mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen) so lange in der Garage stehen lassen, wie er möchte.
 diezge
18.05.2008, 01:30 Uhr
zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen
Na ja, vielleicht war es damals ein Missverständnis. Ich wollte das Auto für ein Jahr wegen einer weiterführenden Schule abmelden, um Geld zu sparen. Ging aber leider nicht.
Gruß,
diezge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte
Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss
Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?
Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen
Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren
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